Dies ist eine Diskussion zu Garantie (Ersatzgerät, neu) abgelaufen, vor Ablauf: Ignoranz durch Händler innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| mal angenommen ein Kunde K kauft ein Gerät. Wenige Tage später geht er erneut zum Händler H und macht von der von H gegebenen Garantie gebrauch, da das Gerät nicht einwandfrei funktioniert. Er bekommt ein neues Gerät (gleiches Fabrikat, neu). Etwa 1,5 Jahre später, also noch in der Garantiezeit, reklamiert K das Gerät erneut. Er erhält nach einigen Wochen ein Austauschgerät (anderes Fabrikat, neu). Als dieses wiederum einge Monate später erneut Mängel zeigt (unter anderem der gleiche Mangel wie beim ersten und zweiten Umtausch) wendet K sich (nach weniger als 6 Monaten!) wieder an den Händler. Dieser ignoriert den Fall auf Grund von fehlenden, jedoch nicht notwendigen, "Unterlagen" (also grundlos). Eine Zeit später geht K wieder zu H, diesmal mit allen Unterlagen. H ignoriert ihn wieder, da angeblich weitere Unterlagen fehlen, die es jedoch garnicht gibt. Außerdem sei die anfangs gegebene Garantie, welche 2 Jahre beträgt, abgelaufen, eine erneute Garantie auf das nach 1,5 Jahren erhaltene Ersatzgerät gibt es laut H nicht. Bei einem dritten Anlauf, einige Tage später, erklärt K, dass es beim Erhalt des zweiten Austauschgerätes keine Garantieerklärung gab, er also wissen möchte, wie lange er auf das Gerät Garantie hat. Er erfährt, dass, anders als noch einige Tage zuvor geschildert, H in solchen Fällen 6 Monate Garantie auf Austauschgeräte gibt. Diese ist zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgelaufen. Was könnte K in einem solche Fall machen? Schließlich wurde er erstens nicht auf die Tatsache, dass die Garantie auf das Austauschgerät nur 6 Monate beträgt, aufmerksam gemacht, und zweitens wurde er innerhalb dieser 6-monatigen Garantiezeit von H grundlos "weggeschickt" und somit ignoriert. Schon im Voraus herzlichen Dank! |
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| AW: Garantie (Ersatzgerät, neu) abgelaufen, vor Ablauf: Ignoranz durch Händler Es ist gar nicht so unfreundlich gemeint, wie es sich gleich anhören mag, aber ... Die ganz kurze Form: K kann mit hoher Wahrscheinlichkeit das ganze unter PP ( persönliches Pech ) ad acta legen. Die etwas längere Form: Auch wenn die Ausführungen von H mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen wir mal ungenau sind, wir H kaum zu Belangen sein. So wie es den Anschein hat, ist das Grundwissen zum Thema Sachmängelhaftung und (Hersteller-)Garantien nicht vorhanden ... einen Aufsatz zum Thema schreibe ich jetzt nicht ( ein Link für den ersten groben Überblick der auch das Grundproblem der gestellten Frage andeutet: http://www.weltzeituhr.com/reise/all...r_garant.shtml) Und noch ein Zusatzhinweis. Die Leistungen einer Garantie ergeben sich aus den Garantiebedingungen ( meist seitens des Herstellers und nur in wenigen Fällen seitens der Verkäufers ). In der Regel beinhaltet eine Garantieleistung eben *nicht* eine Verlängerung des Garantiezeitraums ... Genaueres ist ist in den spezifischen Garantiebedingungen nachzulesen.
__________________ ----------------------------------- Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss |
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