Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Garantie (Ersatzgerät, neu) abgelaufen, vor Ablauf: Ignoranz durch Händler

Dies ist eine Diskussion zu Garantie (Ersatzgerät, neu) abgelaufen, vor Ablauf: Ignoranz durch Händler innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 17:58
Boardneuling
 
Registriert seit: May 2008
Beiträge: 10
Keine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, roflol hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Angry Garantie (Ersatzgerät, neu) abgelaufen, vor Ablauf: Ignoranz durch Händler

Hallo,

mal angenommen ein Kunde K kauft ein Gerät. Wenige Tage später geht er erneut zum Händler H und macht von der von H gegebenen Garantie gebrauch, da das Gerät nicht einwandfrei funktioniert. Er bekommt ein neues Gerät (gleiches Fabrikat, neu). Etwa 1,5 Jahre später, also noch in der Garantiezeit, reklamiert K das Gerät erneut. Er erhält nach einigen Wochen ein Austauschgerät (anderes Fabrikat, neu). Als dieses wiederum einge Monate später erneut Mängel zeigt (unter anderem der gleiche Mangel wie beim ersten und zweiten Umtausch) wendet K sich (nach weniger als 6 Monaten!) wieder an den Händler. Dieser ignoriert den Fall auf Grund von fehlenden, jedoch nicht notwendigen, "Unterlagen" (also grundlos). Eine Zeit später geht K wieder zu H, diesmal mit allen Unterlagen. H ignoriert ihn wieder, da angeblich weitere Unterlagen fehlen, die es jedoch garnicht gibt. Außerdem sei die anfangs gegebene Garantie, welche 2 Jahre beträgt, abgelaufen, eine erneute Garantie auf das nach 1,5 Jahren erhaltene Ersatzgerät gibt es laut H nicht. Bei einem dritten Anlauf, einige Tage später, erklärt K, dass es beim Erhalt des zweiten Austauschgerätes keine Garantieerklärung gab, er also wissen möchte, wie lange er auf das Gerät Garantie hat. Er erfährt, dass, anders als noch einige Tage zuvor geschildert, H in solchen Fällen 6 Monate Garantie auf Austauschgeräte gibt. Diese ist zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits abgelaufen.
Was könnte K in einem solche Fall machen? Schließlich wurde er erstens nicht auf die Tatsache, dass die Garantie auf das Austauschgerät nur 6 Monate beträgt, aufmerksam gemacht, und zweitens wurde er innerhalb dieser 6-monatigen Garantiezeit von H grundlos "weggeschickt" und somit ignoriert.

Schon im Voraus herzlichen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 18:56
V.I.P.
 
Registriert seit: May 2005
Ort: Hamburg
Beiträge: 1.066
100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)100% positive Bewertungen (1066 Beiträge, 144 Bewertungen)  
AW: Garantie (Ersatzgerät, neu) abgelaufen, vor Ablauf: Ignoranz durch Händler

Es ist gar nicht so unfreundlich gemeint, wie es sich gleich anhören mag, aber ...

Die ganz kurze Form:
K kann mit hoher Wahrscheinlichkeit das ganze unter PP ( persönliches Pech )
ad acta legen.

Die etwas längere Form:
Auch wenn die Ausführungen von H mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen wir mal
ungenau sind, wir H kaum zu Belangen sein.
So wie es den Anschein hat, ist das Grundwissen zum Thema Sachmängelhaftung
und (Hersteller-)Garantien nicht vorhanden ... einen Aufsatz zum Thema schreibe ich
jetzt nicht ( ein Link für den ersten groben Überblick der auch das Grundproblem der
gestellten Frage andeutet:
http://www.weltzeituhr.com/reise/all...r_garant.shtml)
Und noch ein Zusatzhinweis. Die Leistungen einer Garantie ergeben sich aus
den Garantiebedingungen ( meist seitens des Herstellers und nur in wenigen Fällen
seitens der Verkäufers ). In der Regel beinhaltet eine Garantieleistung eben
*nicht* eine Verlängerung des Garantiezeitraums ... Genaueres ist ist
in den spezifischen Garantiebedingungen nachzulesen.
__________________
-----------------------------------
Ich bitte um Nachsicht - aber in diesem Forum
stehe ich mit der Formatierung auf Kriegsfuss
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Akku explodiert, Garantie abgelaufen Kaufrecht / Leasingrecht 17.03.2009 23:57
Händler verweigert Garantie; Defektes Gerät sei nicht das ursprünglich gelieferte Handelsrecht 07.11.2006 20:45
Hausklimaanlage Defekt Händler reagiert nicht trotz Garantie warte seit 10 Wochen Verbraucherrecht 05.11.2006 14:50
Gebrauchtwagen vom Händler - Garantie? Bürgerliches Recht allgemein 16.03.2006 11:13





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN