Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht??

Dies ist eine Diskussion zu garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht?? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 18.01.2005, 22:31
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 2
Keine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht??

hallo, erstmal lob an das forum, hab hier schon viel nützliches gefunden.

nun habe folgendes fiktives fall-problem:

vor einen halben jahr kaufte x ein gebrauchtes notebook bei einem händler.
nun ist das display ausgefallen und zeigt nichts mehr an.
laut rechnung von dem händler hat x ein jahr gewährleistung außer auf den akku.

dieser händler sagt nun daß er das notebook nicht umtauschen, reparieren oder ähnliches kann,
weil gewährleistung heißt, daß das notebook bei lieferung in ordung ist. und das sei es ja gewesen.

er müsse auch nach eu-recht keine garantie geben, weil garantie nur der hersteller geben kann.
er als händler müsse bei gebrauchtwaren nur gewährleistung geben und das hätte er wie beschrieben ja getan.

also würde daß heißen daß x nun auf dem schaden sitzen bleibt??
was bringt dann dieses neue eu-recht? heißt es das nicht garantie auch bei gebrauchtwaren?

ich hoffe ihr spezialisten könnt mir diesen fall erklären ;-)

schon mal danke im voraus,

freundliche grüße sntsjaeger
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 19.01.2005, 08:33
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 281
Keine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht??

Man muss unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung.

Vereinfacht dargestelllt:

Im Garantiefall muss der Verkäufer immer haften solange ein Schaden im Umfang der Garantie eintritt, also auch dann wenn der Käufer den Schaden verschuldet hat. Garantie ist eine verschuldensunabhängige Haftung.

Im Gewährleistungsfall muss der Händler nachbessern, wenn bei Gefahrübergang der Mangel schon vorlag.
Das praktische Problem hierbei ist, das du als Käufer beweisen musst, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (also Übergabe der Kaufsache) vorlag.

Beim Kauf von Neuwaren gibt es in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eine Vermutung, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, das wird landläufig als Garantie verstanden und sorgt daher für Verwirrung da der Verkäufer in diesem Fall regelmässig nachbessern muss.

Diese Vermutung gibt es beim Gebrauchttkauf nicht. Insofern liegt die Beweispflicht von Anfang an beim Käufer.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 19.01.2005, 10:23
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2005
Beiträge: 2
Keine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, sntsjaeger hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht??

danke schonmal für die info,

aber der fehler ist ja nun erst nach einem halben jahr aufgetreten.
also hätte ich bei einem gebrauchten artikel kein recht auf nachbesserung o.ä.?

wie verhält sich das dann mit dem neuen eu-recht? ist das gatantie oder gewährleistung auf gebrauchtwaren?

mfg sntsjaeger
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2005, 10:40
Senior Mitglied
 
Registriert seit: Feb 2004
Beiträge: 281
Keine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, SamM hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht??

Du hast, soweit ihr vertraglich nichts anderes vereinbart habt, ein Gewährleistungsrecht. Da die Sache gebraucht war musst du beweisen, dass der Mangel zumindest dem Grunde nach schon vorlag, als du die Sache erhalten hast.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Gewährleistung und Garantie Bürgerliches Recht allgemein 05.05.2010 19:55
Gewährleistung vs. Garantie Kaufrecht / Leasingrecht 24.10.2009 12:02
Gewährleistung,Garantie Bürgerliches Recht allgemein 05.10.2009 15:37
Garantie / Gewährleistung Kaufrecht / Leasingrecht 03.04.2009 15:28
Händler verkauft Gebrauchtwaren ohne Gewährleistung.!!!??? Kennt jemand die ANTWORT ? Kaufrecht / Leasingrecht 28.01.2007 18:38





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN