Dies ist eine Diskussion zu garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht?? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht?? nun habe folgendes fiktives fall-problem: vor einen halben jahr kaufte x ein gebrauchtes notebook bei einem händler. nun ist das display ausgefallen und zeigt nichts mehr an. laut rechnung von dem händler hat x ein jahr gewährleistung außer auf den akku. dieser händler sagt nun daß er das notebook nicht umtauschen, reparieren oder ähnliches kann, weil gewährleistung heißt, daß das notebook bei lieferung in ordung ist. und das sei es ja gewesen. er müsse auch nach eu-recht keine garantie geben, weil garantie nur der hersteller geben kann. er als händler müsse bei gebrauchtwaren nur gewährleistung geben und das hätte er wie beschrieben ja getan. also würde daß heißen daß x nun auf dem schaden sitzen bleibt?? was bringt dann dieses neue eu-recht? heißt es das nicht garantie auch bei gebrauchtwaren? ich hoffe ihr spezialisten könnt mir diesen fall erklären ;-) schon mal danke im voraus, freundliche grüße sntsjaeger |
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| AW: garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht?? Man muss unterscheiden zwischen Garantie und Gewährleistung. Vereinfacht dargestelllt: Im Garantiefall muss der Verkäufer immer haften solange ein Schaden im Umfang der Garantie eintritt, also auch dann wenn der Käufer den Schaden verschuldet hat. Garantie ist eine verschuldensunabhängige Haftung. Im Gewährleistungsfall muss der Händler nachbessern, wenn bei Gefahrübergang der Mangel schon vorlag. Das praktische Problem hierbei ist, das du als Käufer beweisen musst, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang (also Übergabe der Kaufsache) vorlag. Beim Kauf von Neuwaren gibt es in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf eine Vermutung, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag, das wird landläufig als Garantie verstanden und sorgt daher für Verwirrung da der Verkäufer in diesem Fall regelmässig nachbessern muss. Diese Vermutung gibt es beim Gebrauchttkauf nicht. Insofern liegt die Beweispflicht von Anfang an beim Käufer. |
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| AW: garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht?? danke schonmal für die info, aber der fehler ist ja nun erst nach einem halben jahr aufgetreten. also hätte ich bei einem gebrauchten artikel kein recht auf nachbesserung o.ä.? wie verhält sich das dann mit dem neuen eu-recht? ist das gatantie oder gewährleistung auf gebrauchtwaren? mfg sntsjaeger |
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| AW: garantie auf gebrauchtwaren??? gewährleistung? eu-recht?? Du hast, soweit ihr vertraglich nichts anderes vereinbart habt, ein Gewährleistungsrecht. Da die Sache gebraucht war musst du beweisen, dass der Mangel zumindest dem Grunde nach schon vorlag, als du die Sache erhalten hast. |
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