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Forderung an Verstorbenen nach 1Jahr

Dies ist eine Diskussion zu Forderung an Verstorbenen nach 1Jahr innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 07.10.2011, 11:52
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Forderung an Verstorbenen nach 1Jahr

Hallo,

nehmen wir mal an das Person A im Mai 2010 verstorben ist.
Und erst am 4.10.2011 eine Forderung bei der Familie ankommt für Person A.

Angeblich aus eine Warenlieferung aus dem 5.11.2010. also das sind ganze 6 Monate nachdem Person A verstorben ist. Wie soll er da etwas bestellt haben?


Nehmen wir an dass der Preis für die Ware 19€ betragen soll.
und dazu kommen nun Inkasso 17€ + Kontoführrungskosten 7€ + zinsen..etc 5€ also insgesamt fast 50€.

Muss die Familie das jetzt zahlen Sie haben ja nichts bestellt.Und warum verschicken die erst jetzt nach solanger Zeit diese Forderung. Außerdem hat die Famile das Erbe ausgeschlagen.

Die Familie möchte weitere Probleme vermeiden und das einfach zahlen oder sollte sie das nicht?
aber eigentlich würde es doch ausreichen die Sterbeurkunde der Person A zu verschicken oder müssten sie da mit dem Inkasso,Kontoführ+zins kosten rechnen?
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  #2 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 12:08
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AW: Forderung an Verstorbenen nach 1Jahr

Wenn die Familie das Erbe ausgeschlagen hat, hat sie auch mit der Forderung nichts mehr zu tun
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  #3 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 12:19
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AW: Forderung an Verstorbenen nach 1Jahr

Zitat:
Zitat von Aoide Beitrag anzeigen
Wenn die Familie das Erbe ausgeschlagen hat, hat sie auch mit der Forderung nichts mehr zu tun
danke für deine Antwort aber könnte die InkassoFirma trotzdem die Inkasso Kosten verlangen?
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  #4 (permalink)  
Alt 07.10.2011, 16:08
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AW: Forderung an Verstorbenen nach 1Jahr

eher nicht, die bleiben selber auf den kosten sitzen
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