Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

filmplakate verkaufen

Dies ist eine Diskussion zu filmplakate verkaufen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 11:46
Neues Mitglied
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 1
Keine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Jan4321 hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
filmplakate verkaufen

Hi, mal angenommen, jemand hätte bei einer Kino Auflösung mehrere tausend filmplakate gekauft, darf man die gewerblich oder privat (natürlich entsprechend versteuert) auf eBay USW. Verkaufen, bis alle weg sind?

Thx schonmal

Edit: angenommen, das mr. X in einigen Posterrollen einen Beipackzettel gefunden hat, auf dem steht, das der verkauf untersagt ist.

Angenommen dies stimmt, kann er vom Verkäufer sein Geld zurückverlangen, weil ja eigentlich kein Kauf zusande gekommen sein kann?

Geändert von Jan4321 (22.01.2012 um 13:41 Uhr).
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 22.01.2012, 19:53
V.I.P.
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Karlsruhe
Beiträge: 2.209
97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)97% positive Bewertungen (2209 Beiträge, 264 Bewertungen)  
AW: filmplakate verkaufen

Zitat:
Zitat von Jan4321 Beitrag anzeigen
mal angenommen, jemand hätte bei einer Kino Auflösung mehrere tausend filmplakate gekauft, darf man die ... Verkaufen?
Der Inhaber von Urheberrechten an den Plakat-Inhalten ( Fotos, Texte ) könnte den Weiterverkauf jedenfalls nicht mehr unterbinden, wenn "das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr gebracht worden" sind, § 17 UrhG.

Zitat:
angenommen, das mr. X in einigen Posterrollen einen Beipackzettel gefunden hat, auf dem steht, das der verkauf untersagt ist.
1. Alle Kaufverträge wären trotz dieses "Verbots" bzw. trotz eines zwischen Verleih und Kino vertraglich vereinbarten "Verkaufsverbots" voll wirksam; Mr X und alle Käufer von Mr. X würden also rechtmäßig neue Eigentümer ihrer gekauften Plakate werden können:

§ 137 BGB
"Die Befugnis zur Verfügung über ein veräußerliches Recht kann nicht durch Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden."

2. Die Weiterverkäufer ( = Kino bzw. Kinoplakateverwerter, Mr. X ) könnten sich jedoch wegen dennoch wegen zustimmungsloser "Weiterverbreitung" urheberrechtswidrig verhalten haben, sofern die fraglichen Plakate nicht "auf dem Weg der Veräußerung" in den Verkehr gebracht wurden = an die Kinos gelangt waren.

Zitat:
kann x vom Verkäufer sein Geld zurückverlangen, weil ja eigentlich kein Kauf zusande gekommen sein kann?
x könnte vom Kaufvertrag eventuell wegen "Rechtsmängeln" der Plakate zurücktreten, § 435 BGB, sofern es sich um welche handeln sollte, die von den Rechteinhabern nicht "im Wege der Veräußerung" = durch Verkauf in den Verkejhr gebracht worden waren.

Denn hinsichtlich solcher Exemplare wären die Rechteinhaber weiterhin exklusiv zur Verbreitung berechtigt und könnten ungenehmigte Weiterverbreitungshandlungen ( durch das Kino, den Plakat-Verwerter, Mr. X, ... ) untersagen.

11
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
verkaufen bei ebey Betäubungsmittelrecht 14.10.2009 00:11
Etw. Verkaufen mit 16 Arbeitsrecht 03.06.2009 17:37
Filmplakate/Cover/Poster für Programm (Filmverwaltung) Urheberrecht 10.02.2009 09:13
Filmplakate und -cover auf Homepage Urheberrecht 18.11.2008 01:55
unternehmen verkaufen Kaufrecht / Leasingrecht 25.10.2006 19:03





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN