Dies ist eine Diskussion zu Falsche Reifen - Unfall/Minderung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Falsche Reifen - Unfall/Minderung bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt: A, die absolut keine Ahnung von Autos hat, lässt sich von ihrer Stammwerkstatt B neue Winterreifen aufziehen. Nach mehr als zwei Jahren erfährt sie durch den Besuch bei einer anderen Werkstatt nebenbei, dass diese Reifen nicht für ihr Auto zugelassen sind und somit kein Versicherungsschutz besteht. Die Reifen hätten ansonsten mindestens noch einen weiteren Winter durchgefahren werden können. 1. Bestehen gegenüber B irgendwelche kaufrechtlichen Ansprüche? 2. Erlischt die Versicherung komplett, auch wenn man einen Unfall verursacht, der nachweislich nicht auf die fehlerhafte Bereifung zurückzuführen ist? 3. Wäre ein Unfall passiert, hätte B in Haftung genommen werden können? Es wäre nett, wenn ihr die eventuell entsprechenden §§ gleich mitzitiert. Vielen Dank! |
| |||
| AW: Falsche Reifen - Unfall/Minderung Ich äußere mich nur zu deiner ersten Frage: Meiner Meinung nach sieht es da eher düster aus - nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 verjähren kaufrechtliche Ansprüche in der Regel nach 2 Jahren. Möglicherweise gilt hier allerdings auch Abs. 3 Satz 1 - Arglist des Verkäufers vorausgesetzt. |
| |||
| AW: Falsche Reifen - Unfall/Minderung Danke für die Antwort. Nein, arglistig war es wohl nicht, sondern einfach nur unaufmerksam. Kann zu den beiden anderen Fragen eventuell noch jemand Stellung nehmen? Das würde mich sehr interessieren! Danke! |
| |||
| AW: Falsche Reifen - Unfall/Minderung Ich versuche mich mal noch an deiner Frage Nr. 3. Bin aber absolut unsicher - falls sich jemand dazu berufen fühlt, diese Frage nochmals aufzugreifen, hätte ich auch nichts dagegen! Für mich stellt sich primär die Frage, warum die Winterreifen für das Auto nicht zugelassen sind. Entscheidend wäre dann wohl, ob die falsche Bereifung mitursächlich für den Unfall gewesen wäre oder nicht. Falls ja, könnte man evtl. an § 280 Abs. 1 S. 1 BGB als Anspruchsgrundlage denken. Eine Pflichtverletzung ist wegen des Aufziehens der nicht zugelassenen Reifen gegeben - ein Schaden wäre ggf. auch dadurch entstanden. A würde dem Unfallgegner also aus § 823 Abs. 1 BGB haften und könnte sich meiner Meinung nach das Geld von B durch § 280 Abs. 1 S.1 BGB holen. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| abgefahrene Reifen | Straßenverkehrsrecht | 05.01.2011 18:57 |
| Unfall mit abgefahrenen Reifen und überhöhter Geschwindigkeit | Versicherungsrecht | 07.09.2009 13:51 |
| Reifen vertauscht | Aktuelle juristische Diskussionen und Themen | 17.10.2007 10:35 |
| Abgefahrener Reifen, Unfall - welche Strafe zulässig? | Straßenverkehrsrecht | 04.08.2006 08:22 |
| Abgefahrene Reifen | Straßenverkehrsrecht | 01.04.2004 18:46 |
© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios