Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 


Jetzt hier registrieren

Falsche Reifen - Unfall/Minderung

Dies ist eine Diskussion zu Falsche Reifen - Unfall/Minderung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 26.04.2012, 20:57
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 18
Keine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Falsche Reifen - Unfall/Minderung

Hallo Forum,

bitte um Hilfe bei folgendem Sachverhalt:

A, die absolut keine Ahnung von Autos hat, lässt sich von ihrer Stammwerkstatt B neue Winterreifen aufziehen. Nach mehr als zwei Jahren erfährt sie durch den Besuch bei einer anderen Werkstatt nebenbei, dass diese Reifen nicht für ihr Auto zugelassen sind und somit kein Versicherungsschutz besteht. Die Reifen hätten ansonsten mindestens noch einen weiteren Winter durchgefahren werden können.

1. Bestehen gegenüber B irgendwelche kaufrechtlichen Ansprüche?

2. Erlischt die Versicherung komplett, auch wenn man einen Unfall verursacht, der nachweislich nicht auf die fehlerhafte Bereifung zurückzuführen ist?

3. Wäre ein Unfall passiert, hätte B in Haftung genommen werden können?

Es wäre nett, wenn ihr die eventuell entsprechenden §§ gleich mitzitiert.

Vielen Dank!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 28.04.2012, 20:02
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 62
Keine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Reifen - Unfall/Minderung

Ich äußere mich nur zu deiner ersten Frage: Meiner Meinung nach sieht es da eher düster aus - nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 verjähren kaufrechtliche Ansprüche in der Regel nach 2 Jahren.
Möglicherweise gilt hier allerdings auch Abs. 3 Satz 1 - Arglist des Verkäufers vorausgesetzt.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 03.05.2012, 12:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 18
Keine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Geleb hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Reifen - Unfall/Minderung

Danke für die Antwort. Nein, arglistig war es wohl nicht, sondern einfach nur unaufmerksam.

Kann zu den beiden anderen Fragen eventuell noch jemand Stellung nehmen?

Das würde mich sehr interessieren!

Danke!
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 04.05.2012, 19:55
Junior Mitglied
 
Registriert seit: Aug 2011
Beiträge: 62
Keine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, simido hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Falsche Reifen - Unfall/Minderung

Ich versuche mich mal noch an deiner Frage Nr. 3. Bin aber absolut unsicher - falls sich jemand dazu berufen fühlt, diese Frage nochmals aufzugreifen, hätte ich auch nichts dagegen!


Für mich stellt sich primär die Frage, warum die Winterreifen für das Auto nicht zugelassen sind. Entscheidend wäre dann wohl, ob die falsche Bereifung mitursächlich für den Unfall gewesen wäre oder nicht.
Falls ja, könnte man evtl. an § 280 Abs. 1 S. 1 BGB als Anspruchsgrundlage denken. Eine Pflichtverletzung ist wegen des Aufziehens der nicht zugelassenen Reifen gegeben - ein Schaden wäre ggf. auch dadurch entstanden.

A würde dem Unfallgegner also aus § 823 Abs. 1 BGB haften und könnte sich meiner Meinung nach das Geld von B durch § 280 Abs. 1 S.1 BGB holen.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
abgefahrene Reifen Straßenverkehrsrecht 05.01.2011 18:57
Unfall mit abgefahrenen Reifen und überhöhter Geschwindigkeit Versicherungsrecht 07.09.2009 13:51
Reifen vertauscht Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 17.10.2007 10:35
Abgefahrener Reifen, Unfall - welche Strafe zulässig? Straßenverkehrsrecht 04.08.2006 08:22
Abgefahrene Reifen Straßenverkehrsrecht 01.04.2004 18:46





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:

© 2003-2013 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2013, Cracked Egg Studios