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falsche Preisliste

Dies ist eine Diskussion zu falsche Preisliste innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 13.05.2008, 15:26
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falsche Preisliste

Folgende fiktive Fallkonstellation bereitet mir ein wenig Kopfzerbrechen:
Der W geht in sein Lieblings-und Stammweinlokal, wo er immer denselben teuren Wein trinkt. Die Karte ist heute aber anders: der Preis für ein Glas seiner Lieblingssorte ist immens weniger als sonst (Preisirrtum seitens des Restobesitzers). Kellner fragt: "Ihr Lieblingswein wie immer?" W nickt zustimmend. Als W den Wein getrunken hat und der Kellner abkassieren will und dabei den richtigen Preis fordert, will K nur den in der Karte ausgezeichneten geringeren Preis zahlen. Hat der Restaurantbesitzer einen Anspruch auf Zahlung des richtigen Preises?

Danke für Eure Hilfe

DS
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  #2 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 09:55
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AW: falsche Preisliste

Ist nicht der Preis maßgebend, der ausgewiesen ist?
Woher soll der Kunde denn sonst wissen, was er zahlen muß und meist endscheidet man ja auch nach dem ausgeschriebenen Preis ob man die Wahre kauft oder nicht.
Ein fremder Gast hätte bestimmt auch den "teuren" Wein zum ausgeschriebenen Preis genommen, statt einen "billigen" zum selben Preis.
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  #3 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 11:05
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AW: falsche Preisliste

Ich weiß nicht, ob das so einfach ist. Klingt für mich nach einem Grundlagenfall aus dem BGB-Grundkurs. Der Anspruch des Inhabers besteht, wenn ein Vertrag darüber zustande gekommen ist. Vertrag = zwei übereinstimmende Willenserklärungen. Grundsätzlich stellen Preisausschilderungen ja nur eine invitatio ad offerendum dar, sprich, der Preis wird erst im Vertrag selber festgelegt. Hier wurde jedoch gar kein Preis genannt. Der Gast ging offenbar von dem geringeren Preis aus, der Inhaber (vertreten durch den Kellner) vom höheren Preis. Insofern scheint auf den ersten Blick mangels übereinstimmender Willenserklärungen gar kein Vertrag zustande gekommen zu sein. Anders allerdings, wenn man die Erklärung des Kellners, die ja erstmal recht unbestimmt ist, unter Zuhilfenahme der Preiskarte auslegt. Dann hätten wir einen Vertrag über den niedrigeren Preis - den der Inhaber allerdings wegen Irrtums anfechten könnte. Mit entsprechender Schadensersatzfolge. In dessen Rahmen könnte man allerdings noch etwas anderes problematisieren: Die Kenntnis des Gastes vom gewöhnlichen Preis könnte zu einem Mitverschulden bei der Schadensentstehung führen, da er vielleicht den Kellner auf den ungewöhnlich niedrigen preis hätte aufmerksam machen müssen, eventuell ist sogar eine cic begründbar.
Also: Da gibt es viele Punkte, auf die man eingehen könnte, vielleicht kann man die Aufgabenstellung bzw das eigentliche Ziel nochmal etwas konkretisieren...?
Gruß
Marcus
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Gummibären an die Macht!
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Alt 14.05.2008, 11:15
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AW: falsche Preisliste

Sehr interessant finde ich auch die Frage des Kellners, die ausdrücklich "wie immer?" lautet. Hieraus könnte man auch ein Vertragsangebot konstruieren, daß auf den Standardpreis gerichtet ist. Ich persönlich würde dies im ergebnis zwar ablehnen und das "wie immer" nur auf die Sorte und Menge beziehen, für diskussionswürdig halte ich es aber.
__________________
Quod licet jovi non licet bovi.

...ICH sag nur: Muh!
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  #5 (permalink)  
Alt 14.05.2008, 15:22
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AW: falsche Preisliste

Danke für Eure Anregungen. Ich tendiere, da lt vorliegendem Sachverhalt, der gast den Wein ja schon getrunken hat und sich auch bewusst war, dass der Preis an sich viel höher ist (er ist Stammgast) zur Auslegung in Richtung Vertrag über üblichen Preis bzw wie von Marcus vorgeschlagen die Mitverschuldensfrage des K aufzuwerfen.


DS
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