Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Fahrzeug verkaufen - Vorbesitzer Fahrzeugvermieter

Dies ist eine Diskussion zu Fahrzeug verkaufen - Vorbesitzer Fahrzeugvermieter innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 20:44
Neues Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 1
Keine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, In Flames hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Fahrzeug verkaufen - Vorbesitzer Fahrzeugvermieter

Hallo miteinander,

mich würde mal was interessieren, vll. wisst ihr die Lösung dazu.

Angenommen es wird von Privat zu Privat ein Fahrzeug veräußert, der Verkäufer ist der zweite Besitzer, der erste Besitzer war ein Fahrzeugvermieter.
Muss nun im Kaufvertrag angegeben werden, dass das Fahrzeug ein Mietwagen war? (Steht ja ohnehin im Brief).
In dem Zeitraum indem Besitzer zwei das Fahrzeug benutzte war es ja weder ein Mietwagen, noch ein gewerbliches Fahrzeug.

Bin sehr gespannt auf eure Meinung.
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 21:43
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 898
100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)  
AW: Fahrzeug verkaufen - Vorbesitzer Fahrzeugvermieter

Allein um nachher Ärger abzuwenden sollte man überlegen, dieses zu tun. Eine Verpflichtung besteht bzw. bestünde wahrscheinlich nur dann wenn das Fahrzeug durch den Fahrzeugvermieter schon bestimte Vorbelastungen hat.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 21:46
V.I.P.
 
Registriert seit: Mar 2007
Ort: Bayern/Costa Blanca
Beiträge: 6.231
97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6231 Beiträge, 667 Bewertungen)  
AW: Fahrzeug verkaufen - Vorbesitzer Fahrzeugvermieter

Die Kenntnis, dass das KFZ ein sog. Selbstfahrervermietfahrzeug war, ist zum einen wertbeeinflussend und damit auch kaufentscheidend; nicht zuletzt auch deshalb, da derartige Fahrzeuge iaR einem höheren Verschleiß/Abnutzung unterliegen können. Insofern kann das Verschweigen dieses Umstandes m.e. zur Anfechtung eines Kaufvertrages führen
__________________
ned dass ma redt, ma sagts ja bloß

Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 13.05.2010, 21:57
Star Mitglied
 
Registriert seit: Oct 2007
Beiträge: 898
100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)100% positive Bewertungen (898 Beiträge, 67 Bewertungen)  
AW: Fahrzeug verkaufen - Vorbesitzer Fahrzeugvermieter

Zitat:
Zitat von charles0308 Beitrag anzeigen
Die Kenntnis, dass das KFZ ein sog. Selbstfahrervermietfahrzeug war, ist zum einen wertbeeinflussend und damit auch kaufentscheidend; nicht zuletzt auch deshalb, da derartige Fahrzeuge iaR einem höheren Verschleiß/Abnutzung unterliegen können. Insofern kann das Verschweigen dieses Umstandes m.e. zur Anfechtung eines Kaufvertrages führen
Oder den Rücktritt wenn Gefahrübergang schon passiert ist.
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Fahrzeug sicher verkaufen Aktuelle juristische Diskussionen und Themen 14.10.2009 17:36
Wohngeldrückstände Vorbesitzer Immobilienrecht 05.10.2009 11:47
Zustimmung durch Vorbesitzer Baurecht 20.08.2009 11:46
Hauskauf - Vorbesitzer verzögert die Räumung Immobilienrecht 07.04.2009 19:48
Privater Autowerkauf - Anzahl Vorbesitzer Kaufrecht / Leasingrecht 28.12.2006 15:49





Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN