Dies ist eine Diskussion zu Ersatz eines Computers innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Ersatz eines Computers mal angenommen, Max Mustermann hat sich Ende März 2011 einen Computer bei einem Online-Händler gekauft. Ende August funktionierte dieser aber nicht mehr und Max Mustermann hat ihn zur Reparatur eingeschickt. Nach 7 Wochen "Reparatur" hat er ihn wiederbekommen, jedoch nicht lange, weil nach 3 Wochen das selbe Problem wieder auftrat. Also hat er ihn wieder eingeschickt. Nach 8 Wochen kam der "reparierte" Computer dann wieder bei ihm an. Nach 3 Wochen trat das selbe Problem wieder auf und Max Mustermann hat den Computer ein drittes Mal Anfang Januar 2012 eingeschickt. Bis heute, den 8. Februar, ist der PC aber immer noch nicht wieder bei ihm zuhause eingetroffen. So weit, so gut. Nun fragt sich Max Mustermann aber, welche Rechte er hat, denn der Computer funktioniert ja schon seit August nicht mehr einwandfrei. Kann er ihn ersetzen lassen, oder welche Möglichkeiten hat er? Außerdem musste er alle 3 Porto-Gebühren von der Post zahlen. Darf das sein? Es wäre echt super, wenn ihr mir bei dieser Angelegenheit helfen könntet. LG, Nico |
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| AW: Ersatz eines Computers |
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| AW: Ersatz eines Computers Zitat: |
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| AW: Ersatz eines Computers Dann hat Max keine guten Karten, vielleicht hilft noch ein Blick in die Garantiebedingungen des Herstellers. Ein Garantiegeber kann zwar nicht machen was er will, schließlich gibt es einen Garantievertrag, aber dagegen vorzugehen ist immer eine Reise mit ungewissem Ausgang. Da muss genau nachgewiesen werden, welche geschuldeten Leistung auch nach Anmahnung nicht erbracht wurden. |
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| kauf im internet, kaufrecht, mangel, mangelhaftung, reklamation |
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