Dies ist eine Diskussion zu Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat Wagen durchschauen lassen, Hinterradbuchsen abgerissen. Person A denkt der Verkäufer wusste dies und hat es verschwiegen, um den Wagen"loszuwerden". : Der Wagen wurde über Auktion gekauft, kann -person A den Wagen zurückgeben, wegen arglistiger Täuschung, und absichtlen Verschweigen von lebensgefährlichen Mängel und das Geld zurückfordern? Vielen Dank schonmal im Vorraus pinky77 Geändert von pinky77 (19.11.2010 um 14:27 Uhr). Grund: fehler |
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| AW: Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat einzelfallbezogene fälle dürfen hier nicht behandelt werden.... du solltest deine frage zunächst mal umformuliern so das ein abstrakter, fiktiver sachverhalt vorligt ;-) (das steht übrigens in diesem roten kasten, wenn du nen beitrag verfassen willst) im übrigen meinst du wohl, das ihr keinen schriftichen kaufvertrag formuliert habt, denn nen kaufvertrag schließt man automatisch wenn man was kauft, egal in welcher form ;-) |
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| AW: Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat geändert. und ja meinte keinen schriftlichen ...thx |
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| AW: Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat brav^^ und zur frage würde ich mal kurz und knapp sagen: ja. hier kommen gewährleistungsrechte des käufers beim kaufvertrag zur geltung, nach denen der käufer unter anderem vom kaufvertrag zurücktreten kann, wenn die kaufsache einen mangel aufweist. wies dabei mit einer etwaigen frist zur nachbesserung aussieht steht auf nem ganz anderen papier, jenachdem ob der verkäufer dazu in der lage ist oder nicht (stichwort unmöglichkeit). bei der arglistigen täuschung müsste man halt wissen ob der verkäufer von dem mangel wusste, oder nicht...... alle angaben ohne gewähr.... |
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| AW: Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat da Person B den Wagen bis zum Zeitpunkt des Verkaufs, selber gefahren ist, wird davon ausgegegangen, das der Mangel bekannt war/ist und demnach auch verschwiegen wurde! Aber schonmal Danke für die Antwort! Geändert von pinky77 (19.11.2010 um 14:37 Uhr). Grund: fehler im text |
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| AW: Erhebliche Mängel nach PKW Kauf bei Privat gut, in dem fall könnte man wohl wirklich arglistige täuschung annehmen^^ ansonsten halt § 437 BGB, die klassiker. wegen der arglistigen täuschung könnte der käufer wohl nach §§ 123, 124 BGB anfechten. alle angaben ohne gewähr... |
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