Dies ist eine Diskussion zu Erhalt geringwertigerer Ware innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Erhalt geringwertigerer Ware Bei meiner Frage handelt es sich um eine Grundfrage aus der Schule, aber meine Unterlagen sind wohl verschwunden... Sei ein Käufer und ein Verkäufer. Der Verkäufer biete über die Online-Plattform eines Dritten eine Gebrauchtware zum Kauf an. Der Käufer kaufe die Ware. Nach Erhalt und Benutzen werde dem Käufer ersichtlich, dass es sich um ein anderes als in der Produktbeschreibung beschriebenes Produkt handle. Dies gelte insofern, als dass die gelieferte Ware einer anderen Modellversion entspricht, die mindestens eine vom Verkäufer angegebene Eigenschaft nicht erfüllt, und dass der Lieferumfang nicht vollständig ist. Die gelieferte Ware koste weiterhin nach Herstellerangaben weniger als die beschriebene. Zudem sei die tatsächlich beschriebene Ware in Läden, besonders auch auf obiger Online-Plattform, erhältlich, sowohl gebraucht als auch neuwertig. Welche Ansprüche kann der Käufer geltend machen? Ehrlich gesagt, habe ich gerade nicht viel Ahnung, und ich möchte auch nicht unnötig viel Unsinn schreiben. Ich hoffe, mir kann jemand helfen. Es sind für mich einfach verwirrend viele Details. Ich wünsche euch allen eine guten Rutsch! MfG JohnnyBoy |
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| AW: Erhalt geringwertigerer Ware Servus, Zitat:
Zitat:
Gem. den §§ 437 Nr. 1, 439 I BGB hat der Käufer einen Anspruch auf Nacherfüllung gegen den Händler. Der Mangel liegt einerseits in der Aliud- und andererseits in der Mankolieferung. Beide Mängel stehen dem Sachmangel gleich, vgl. § 434 III BGB. LG |
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