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Elektronikfachmarkt wirft "unsachgemäße Behandlung" vor und fordert Reparaturkosten über Neukaufswert - was tun?

Dies ist eine Diskussion zu Elektronikfachmarkt wirft "unsachgemäße Behandlung" vor und fordert Reparaturkosten über Neukaufswert - was tun? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 06.10.2011, 21:54
Boardneuling
 
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Unhappy Elektronikfachmarkt wirft "unsachgemäße Behandlung" vor und fordert Reparaturkosten über Neukaufswert - was tun?

Hallo,
angenommen Enkel Max Mustermann kauft für seine Großeltern in einem großen Elektronikfachmarkt ein Navigationsgerät im Wert von 169€. Dieses funktioniert aber nach einem Jahre und 3 Monaten nicht mehr.
(Die Großeltern haben das Navi in dieser Zeit vielleicht 20x benutzt und sind extra vorsichtig damit umgegangen - die Displayfolie haftet noch daran, das Gerät sieht wie neu aus).
Enkel Max bringt das Gerät nun in den Elektrofachmarkt und pocht darauf, dass noch Garantie auf das Gerät sei.
In der Reklamationsabteilung wird das Gerät durch einen Mitarbeiter entgegengenommen, dieser vermerkt auf dem Reparaturauftrag "Displayfolie vorhanden, Zustand sehr gut".
Drei Wochen danach meldet sich der El.Fachmarkt und teilt am Telefon mit, dass das Gerät mechanische Schäden aufweist und die Reparatur 249€ koste, die der Enkel tragen müsse, wenn er ein funktionierendes Navi wolle.
Was kann der Enkel unternehmen ?? (Weder der Enkel noch die Großeltern haben für solch eine Angelegenheit eine Rechtsschutzversicherung)
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Alt 06.10.2011, 23:03
V.I.P.
 
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AW: Elektronikfachmarkt wirft "unsachgemäße Behandlung" vor und fordert Reparaturkosten über Neukaufswert - was tun?

Zitat:
Zitat von Mike23167 Beitrag anzeigen
Max Mustermann kauft ... in einem großen Elektronikfachmarkt ein Navigationsgerät. (...)

Nach einem Jahre und 3 Monaten ... bringt er das Gerät ... in den Elektrofachmarkt und pocht darauf, dass noch Garantie auf das Gerät sei.
1. Was steht denn in der maßgeblichen Garantieerklärung, wer Garantiegeber ist, und was für Garantieleistungen unter welchen Voraussetzungen zugesagt worden sind? ( Jedenfalls muß eine Garantieerklärung den Hinweis enthalten, daß die gesetzlichen Gewährleistungsrechte durch die Garantie nicht eingeschränkt werden ).

2. Hatte der Käufer Max von seinem gesetzlich gewährleistungspflichtigen Verkäufer ( = Elektromarkt ) Nacherfüllungsleistungen verlangt? Hatte der Verkäufer bei der Beanstandungs-Entgegennahme zu erkennen gegeben, sich zu den verlangten Nacherfüllungsmaßnahmen für nicht verpflichtet ansehen zu wollen?

Zitat:
Mitarbeiter .... vermerkt auf dem Reparaturauftrag "Displayfolie vorhanden, Zustand sehr gut".

El.Fachmarkt und teilt am Telefon mit, dass das Gerät mechanische Schäden aufweist
Wurde denn schriftlich mitgeteilt, um welche Art von "mechanischen Schäden" es sich dabei handeln soll? ( Vermutlich nicht - denn zusammen mit dem Mitarbeiter-Vermerk auf dem "Reparaturauftrag" würde der nacherfüllungspflichtige Verkäufer damit ja den Nachweis liefern, daß die (angeblich) festgestellten "mechanischen Schäden" erst nach der Übergabe zur Mängelbeseitigung entstanden sein müssen.

Zitat:
die Reparatur koste 249€ die der Enkel tragen müsse, wenn er ein funktionierendes Navi wolle. Was kann der Enkel unternehmen ??
Angenommen, der gesetzlich nacherfüllungspflichtige Verkäufer=Elektromarkt hatte nicht bereits bei der Reklamation erklärt, daß der beanstandete Fehler (bzw. seine Ursache) offenkundig erst nach dem Kauf dem Gerät zugefügt worden sei und er sich daher zu den verlangten Maßnahmen nicht gesetzlich in der Pflicht sehe. ( Dann wird er sich anschließend NICHT darauf berufen können, daß er höchstens nach Maßgabe einer Garantie-Erklärung habe tätig werden wollen. )

Dann könnte der Käufer einfach eine angemessene Frist zur Erbringung der verlangten Maßnahme ( Reparatur? Austausch? ) setzen, und für den Fall einer nicht (fristgerechten) Nacherfüllung einen Rücktritt in Aussicht stellen, bzw. die Forderung von "Schadensersatz statt der Leistung".

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