Dies ist eine Diskussion zu einseigite Vertragsregelung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| einseigite Vertragsregelung wer kann mir Inforationen zu einem solchen Fall geben? Es geht um einen KFZ Wartungsvertrag mit km Laufleistung Bei Vertragsabschluß wurde eine Laufleistung in 4 Jahren von 160000km vereinbart. Durch eine Versetzung konnte es aber nur zu 40000km. Der Vertrag beinhaltet eine Regelung für mehr gefahren km aber nicht für zuwenig gefahrene km. Da ich dies persönlich als ungerecht ansehe würde mich die Rechtslage interessieren. Bei Kreditverträgen gibt es ja so etwas wie Vorfälligkeitszinsen, aber man kann den Vertrag auflösen oder ändern. Bei Leasing-Verträgen (mit km Laufleistung) wird immer ein Betrag für zuviel und zuwenig gefahren km angegeben. Gibt es dafür Rechtliche gründe. Danke für Infos |
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| AW: einseigite Vertragsregelung Man könnte an einen Anspruch auf Vertragsanpassung aus § 313 BGB denken. |
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| kfz, vertragsrecht, zivilrecht |
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