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Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Dies ist eine Diskussion zu Ebay Sofortkauf-Rücknahme innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 13:36
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Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Hallo,

angenommen Verkäufer V hat gestern einen Artikel bei Ebay per Sofortkaufen verkauft. Kurze Zeit nach Kauf hat er eine Mail von dem Käufer K bekommen, dass er sich verdrückt hat und stattdessen eigentlich nur bieten wollte. Anzumerken sei, dass der Käufer K bereits 174 !!! Bewertungen hat, also schon ein wenig Erfahrungen mit Ebay haben sollte. Der Verkäufer V möchte aber schon das der Kaufvertrag zustande kommt, kann er dies durchsetzen? V ist übrigens Privatverkäufer.

Danke für Antworten

Geändert von hockeyplayer7 (25.11.2011 um 15:08 Uhr).
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Alt 25.11.2011, 13:48
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  #3 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 15:31
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AW: Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Der Käufer kann sich auf Irrtum berufen. Der Verkäufer hat m.E. keine Chance den Verkauf durchzusetzen. Er kann den Artikel ja einfach erneut einstellen.
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  #4 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 15:52
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AW: Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Der K kann den Kaufvertrag auf jeden Fall wegen Irrtums nach §119 I BGB anfechten. Der V erhält dadurch einen Schadensersatzanspruch nach §122 I BGB, der den Vertrauensschaden des V abdeckt. Schlagsatz: Der V muss so gestellt werden wie er stünde, wenn er nicht auf die Erklärung des K vertraut hätte.
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  #5 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 15:54
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AW: Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Zitat:
Zitat von 2much Beitrag anzeigen
Der Käufer kann sich auf Irrtum berufen. Der Verkäufer hat m.E. keine Chance den Verkauf durchzusetzen. Er kann den Artikel ja einfach erneut einstellen.
Zweimaliger Irrtum, zum einen muss er auf Sofort-Kaufen drücken und zum anderen muss er auch nochmal seine Eingabe auf einer Seite bestätigen, wo nochmals der Kaufbetrag steht!

Wenn der Verkäufer den Artikel erneut verkauft könnte es passieren, das er weniger Erlös erhält.
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  #6 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 15:56
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AW: Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Zitat:
Zitat von hockeyplayer7 Beitrag anzeigen
Zweimaliger Irrtum, zum einen muss er auf Sofort-Kaufen drücken und zum anderen muss er auch nochmal seine Eingabe auf einer Seite bestätigen, wo nochmals der Kaufbetrag steht!

Wenn der Verkäufer den Artikel erneut verkauft könnte es passieren, das er weniger Erlös erhält.
dann hätte er insoweit trotzdem keinen schaden.
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  #7 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 15:59
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AW: Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Also wäre zu prüfen, ob der K im Irrtum gewesen sein kann? Wie ist dazu Ihre Meinung im geschilderten Fall?
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  #8 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 16:03
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AW: Ebay Sofortkauf-Rücknahme

Er ist hier ganz klar im Irrtum, wenn er ein Gebot abgeben wollte, aber eben keinen Sofortkauf tätigen wollte. Dann wollte er ja erklären: "Ich mache ihnen ein Angebot zum Preis A". Und nicht etwa "ich kaufe den Artikel zum Preis B".
Im konkreten Fall dürfte der Schadensersatzanspruch für V vermutlich leerlaufen, da er eben keinen Schaden erlitten hat.
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  #9 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 16:05
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Naja ganz so ist es nicht, er hat ja tatsächlich auf Sofort-Kaufen gedrückt und es auch noch auf einer weiteren Seite bestätigt. Dann würde ja Ebay gar nicht mehr funktionieren, wenn man jeden Kauf anfechten kann, weil man zum Beispiel den selben Artikel irgendwo günstiger gesehen hat.

Außerdem sind schon Ebay Gebühren angefallen.
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  #10 (permalink)  
Alt 25.11.2011, 16:13
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Gebühren, die der V, wenn ich mich richtig erinnere, von Ebay derart erstattet bekommt, dass er den Artikel erneut kostenlos einstellen kann, oder? Soweit sie von Ebay nicht erstattet werden, könnten sie wohl geltend gemacht werden.

Für den Irrtum ist es unschädlich, dass man zwei Knöpfe drücken musste. Frage ist nur, ob sich der K tatsächlich geirrt hat. Wenn er unmittelbar nach dem Kauf eine Nachricht schreibt und den Irrtum erklärt, dann ist es naheliegend, dass er sich auch tatsächlich geirrt hat.
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