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Ebay-Probleme bei Verkauf

Dies ist eine Diskussion zu Ebay-Probleme bei Verkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 10.04.2010, 20:53
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Ebay-Probleme bei Verkauf

Man nehme mal folgenden fiktiven Fall an:
Verkäufer V hat Käufer K bei Ebay was für ca 100 Euro verkauft.
Verkäufer V hat die Ware als Päckchen verschickt.
Käufer K hat die Ware niemals bekommen.
Käufer K fordert nun vollständige Rückerstattung des Preises.
Käufer K droht nun mit Anwalt.

Was könnte V nun machen?
Er hat leider die Beleg-Quittung von DHL nicht mehr, da der Versand schon mehrere Wochen zurückliegt.
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Alt 10.04.2010, 21:18
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Zitat:
Zitat von Berliner-1961
Man nehme mal folgenden fiktiven Fall an:
Verkäufer V hat Käufer K bei Ebay was für ca 100 Euro verkauft.
Verkäufer V hat die Ware als Päckchen verschickt.
Käufer K hat die Ware niemals bekommen.
Käufer K fordert nun vollständige Rückerstattung des Preises.
Käufer K droht nun mit Anwalt.

Was könnte V nun machen?
Er hat leider die Beleg-Quittung von DHL nicht mehr, da der Versand schon mehrere Wochen zurückliegt.
Gesetzt beide sind Verbrauche, müsste V natürlich schon irgendwie versuchen nachzuweisen, dass er wirklich das Paket bzw. Päckchen an DHL übergeben hat. Gelingt ihm diese Beweisführung hat der Käufer Pech gehabt, denn bei einer Schickschuld, die hier ja vereinbart worden ist, reicht es für den Verkäufer für das seinerseitserforderliche, dass die Wahre an die Transportperson übergeben wird. Ab diesem Zeitpunkt liegt die Preisgefahr beim Käufer.

Etwas anderes würde gelten, wenn das Paket versichert gewesen wäre und der V den Beleg und die Paketnummer nicht mehr hätte. Dann würde er sich SE pflichtig ggü. K machen.
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  #3 (permalink)  
Alt 10.04.2010, 21:21
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Als Verkäufer V das Päckchen aufgegeben hat, war leider keiner mit dabei. Ebenso wenig ist die Beleg-Quittung nicht mehr vorhanden.
Wie soll V nachweisen, dass er das Päckchen aufgegeben hat?
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  #4 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 14:51
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Dann hat er schlicht und ergreifend ein Problem.
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Alt 11.04.2010, 15:04
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Zitat:
Zitat von Freaky22
Dann hat er schlicht und ergreifend ein Problem.
Jepp, so ist es.

Über die Suchfunktion findet man übrigens zahlreiche Fälle mit ähnlicher Problematik....
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  #6 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 15:49
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Dann ist man also verpflichtet Belege von der Zahlung her monatelang aufzuheben??? Dazu kann man doch keinen zwingen oder?
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Alt 11.04.2010, 16:13
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Ist nunmal alles eine Beweisfrage und wenn ich eine Tatsache behaupte oder eine Behauptung gegen mich gerichtet wird und ich kann sie nicht wiederlegen habe ich nun einmal Pech gehabt.
Daher hätte der Verkäufer hier zumindest solange den Beleg aufheben müssen, wie das Paket noch nicht angekommen ist und das sind max. 2 Wochen.... also durchaus zumutbar.
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Alt 11.04.2010, 17:39
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Zitat:
Zitat von Berliner-1961
Dann ist man also verpflichtet Belege von der Zahlung her monatelang aufzuheben??? Dazu kann man doch keinen zwingen oder?
es wird ja keiner dazu gezwungen - der Versender hat eben "nur" ein Beweisproblem
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Alt 11.04.2010, 17:45
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

War der VK eine Privatperson oder handelte er gewerblich?

Da gibt es einen entscheidenden Unterschied, wenn er privat verkauft und der Käufer das nicht versicherte Päkchen wählt, hat nämlich der Käufer Pech gehabt, denn dann geht die Gefahr auf ihn über, sobald der VK das Päkchen abgibt.

Übrigens, wenn man ein Päckchen schickt, bekommt man keinen Beleg, an wen es geht sondern max. eine Quittung über die Höhe des Päckchenpreises - nützt also wenig als Beweis.
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 11.04.2010, 17:53
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AW: Ebay-Probleme bei Verkauf

Zitat:
Zitat von La Belle
War der VK eine Privatperson oder handelte er gewerblich?
ob der Fragestellung - hier wohl seitens des VK - können wir davon ausgehen, dass es sich um einen privaten Verkauf handelt
Zitat:
Zitat von La Belle
Da gibt es einen entscheidenden Unterschied, wenn er privat verkauft und der Käufer das nicht versicherte Päkchen wählt, hat nämlich der Käufer Pech gehabt, denn dann geht die Gefahr auf ihn über, sobald der VK das Päkchen abgibt.
richtig, allerdings wird der VK ggf. den Beweis antreten müssen, das Päckchen zum Versand aufgegeben zu haben - genau das scheint hier das Problem zu sein; der Käufer trägt bei nicht versichertem Versand "lediglich" das Versand-/Transportrisiko
Zitat:
Zitat von La Belle
Übrigens, wenn man ein Päckchen schickt, bekommt man keinen Beleg, an wen es geht sondern max. eine Quittung über die Höhe des Päckchenpreises - nützt also wenig als Beweis.
erneut Zustimmung ; dennoch wird der VK den Nachweis führen müssen, den Verkaufsgegenstand zum Versand aufgegeben zu haben
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