Dies ist eine Diskussion zu Ebay-Probleme bei Verkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Ebay-Probleme bei Verkauf Verkäufer V hat Käufer K bei Ebay was für ca 100 Euro verkauft. Verkäufer V hat die Ware als Päckchen verschickt. Käufer K hat die Ware niemals bekommen. Käufer K fordert nun vollständige Rückerstattung des Preises. Käufer K droht nun mit Anwalt. Was könnte V nun machen? Er hat leider die Beleg-Quittung von DHL nicht mehr, da der Versand schon mehrere Wochen zurückliegt. |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Zitat:
Etwas anderes würde gelten, wenn das Paket versichert gewesen wäre und der V den Beleg und die Paketnummer nicht mehr hätte. Dann würde er sich SE pflichtig ggü. K machen. |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Als Verkäufer V das Päckchen aufgegeben hat, war leider keiner mit dabei. Ebenso wenig ist die Beleg-Quittung nicht mehr vorhanden. Wie soll V nachweisen, dass er das Päckchen aufgegeben hat? |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Dann hat er schlicht und ergreifend ein Problem. |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Zitat:
Über die Suchfunktion findet man übrigens zahlreiche Fälle mit ähnlicher Problematik.... |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Dann ist man also verpflichtet Belege von der Zahlung her monatelang aufzuheben??? Dazu kann man doch keinen zwingen oder? |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Ist nunmal alles eine Beweisfrage und wenn ich eine Tatsache behaupte oder eine Behauptung gegen mich gerichtet wird und ich kann sie nicht wiederlegen habe ich nun einmal Pech gehabt. Daher hätte der Verkäufer hier zumindest solange den Beleg aufheben müssen, wie das Paket noch nicht angekommen ist und das sind max. 2 Wochen.... also durchaus zumutbar. |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Zitat:
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf War der VK eine Privatperson oder handelte er gewerblich? Da gibt es einen entscheidenden Unterschied, wenn er privat verkauft und der Käufer das nicht versicherte Päkchen wählt, hat nämlich der Käufer Pech gehabt, denn dann geht die Gefahr auf ihn über, sobald der VK das Päkchen abgibt. Übrigens, wenn man ein Päckchen schickt, bekommt man keinen Beleg, an wen es geht sondern max. eine Quittung über die Höhe des Päckchenpreises - nützt also wenig als Beweis.
__________________ "Heirate oder heirate nicht. Du wirst beides bereuen" ~ Sokrates ~ |
| |||
| AW: Ebay-Probleme bei Verkauf Zitat:
Zitat:
Zitat:
; dennoch wird der VK den Nachweis führen müssen, den Verkaufsgegenstand zum Versand aufgegeben zu haben
__________________ ned dass ma redt, ma sagts ja bloß ![]() Forenregeln lesen und verstehen - ich beantworte keine PN-Anfragen zu den Forenregeln |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| EBAY Probleme nach Verkauf | Kaufrecht / Leasingrecht | 07.04.2010 11:32 |
| EBAY Probleme nach Verkauf | Internetrecht | 06.04.2010 18:52 |
| Probleme bei Verkauf auf eBay | Handelsrecht | 30.12.2009 21:57 |
| Probleme beim PC Verkauf | Internetrecht | 15.04.2008 07:12 |
| Ebay Verkauf | Internetrecht | 26.11.2003 13:07 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios