Dienstag, 1. September 2009, 10:00

Login:

( Angemeldet bleiben?)

Jetzt hier registrieren

Ebay - komplizierter Fall

Dies ist eine Diskussion zu Ebay - komplizierter Fall innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht

  #1 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:05
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 20
Keine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
Ebay - komplizierter Fall

Hallo folgender Fall:

Käufer aus AUT ersteigert Artikel aus BRD. Verkäufer behauptet Artkel privat zu verkaufen, hat ihn aber warhscheinlich beruflich genutzt, K kauft Artikel für Arbeit & Hobby. Artikel kommt nicht funktionsfähig an. K vereinbart mit VK schriftlich eine Rückabwicklung ("keine Problem, sobald das Gerät bei mir ist, überweise ich dir dein Geld zurück"). K sendet Gerät zurück, VK sendet Anfrage auf Abbruch der Transaktion, überweist aber kein Geld. K wartet auf Geld. Auf Rückfrage behauptet VK Gerät funktioniere, und verlangt zusätzliche Portokosten. K stimmt nun Anfrage auf Abbruch der Transaktion zu. VK behauptet, dass das hinfällig sei.

Wer ist im Recht?

danke!
Mit Zitat antworten


  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:43
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Ebay - komplizierter Fall

kommt drauf an, ob das gerät funktionsfähig ist oder nicht.
Mit Zitat antworten

  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:45
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 20
Keine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay - komplizierter Fall

Käufer sagt nicht funktionsfähig, Verkäufer sagt funktionsfähig.

Die Zusage zur Rückabwicklung, war ohne einer Einschränkung. Es wäre als nicht"...wenn ich den Schaden bestätigen kann...", sondern nur "wenn gerät da, dann Geld zurück"
Mit Zitat antworten

  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:51
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Ebay - komplizierter Fall

ach... der käufer hat dem v nicht mitgeteilt, dass das gerät nicht funktioniert?!
Mit Zitat antworten

  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:59
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 20
Keine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay - komplizierter Fall

Verkäufer beschrieb das Gerät als Top-Zustand.
Beim Käufer funktionierte es nicht, dies wurde dem Verkäufer im Detail dargelegt woraufhin VK in die Rückabwicklung einstimmte(schriftlich).
Nachdem VK Gerät wieder erhalten hatte behauptete er nach etwa einer Woche auf Rückfrage, dass das Gerät funktioniere und forderte Protokosten für Rücksendung.

VK wurde zu jedem Schritt (Übernahme, Prüfung, nicht funktionsfähig, Telefonat zur Problembehebung, Anfrage auf Rücksenden, Zustimmung zur Rücksenden und Datum der Rücksendeung) voll informiert und stimmte jedem Schritt zu.
Mit Zitat antworten

  #6 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 13:04
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Ebay - komplizierter Fall

Zitat:
voll informiert und stimmte jedem Schritt zu.
man kann davon ausgehen, dass der v aufgrund der schilderung des k, das gerät sei kaputt, der rücknahme zustimmte.

ich frage mich allerdings, ob der ebay-transaktionsabbruch einer vertragsauflösung gleich kommt. sollte dem so sein, so wäre der v zur herausgabe des kaufpreises verpflichtet.
Mit Zitat antworten

  #7 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 13:06
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 20
Keine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay - komplizierter Fall

das wäre dann die Crux!

Ebay würde schreiben: Sie sind nicht mehr verpflichtet den Artikel zu kaufen.

V.a.: Verkäufer machte nie Einschränkungen/Vorbehalt bis 6 Tage nach Erhalt des Artikels

VK kann natürlich den Artikel in den 6 Tagen zwischen Erhalt und Mitteilung, dass er funktionier auch repariert haben. Was nich vereinbart gewesen wäre.

danke
Mit Zitat antworten


  #8 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 13:40
V.I.P.
 
Registriert seit: Feb 2008
Beiträge: 6.377
97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)97% positive Bewertungen (6377 Beiträge, 387 Bewertungen)  
AW: Ebay - komplizierter Fall

Zitat:
Ebay würde schreiben: Sie sind nicht mehr verpflichtet den Artikel zu kaufen.
wäre ich der k, würde ich den v darauf hinweisen und unter fristsetzung auffordern das geld zurückzuüberweisen.
Mit Zitat antworten

  #9 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 13:55
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 20
Keine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay - komplizierter Fall

Zitat:
Zitat von zeiten Beitrag anzeigen
wäre ich der k, würde ich den v darauf hinweisen und unter fristsetzung auffordern das geld zurückzuüberweisen.
Wäre bereits erfolgt, aber
Verkäufer stellt sich Position das die Rücksendung unter Vorbehalt erfolgte. Das wurde allerdings nicht ausgemacht und wäre auch nicht schriftlich belegt. Im Gegensatz: Die Zustimmtung zur Rückabwicklung liegt schriftlich vor ("Sobald das Gerät eingetroffen ist, wird der Kaufbetrag zurücküberwiesen."). In dieser Nachricht wären keine Vorbehalte zum Ausdruck gebracht worden.

Fix gewonnen oder gäbes für VK noch Hintertürchen?

danke
Mit Zitat antworten

  #10 (permalink)  
Alt 23.01.2012, 08:24
Forum-Interessierte(r)
 
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 20
Keine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, --JS-- hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay - komplizierter Fall

Hallo nochmal,

Jetzt würde der Käufer behaupten das Gerät wäre verschmutzt (von der Fehlfunktion wird nichts erwähnt) und würde nun den Betrag für die Säuberung vom Kaufbetrag abziehen.

Wäre das nicht langsam echt dubios?
Wäre hier eine vielleicht schon ein Verdacht auf Betrugsabsicht gegeben?

Kommt er damit durch?

danke

Geändert von --JS-- (23.01.2012 um 09:37 Uhr).
Mit Zitat antworten

Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Forum Letzter Beitrag
Komplizierter Fall mit Optiker Bürgerliches Recht allgemein 21.01.2012 08:08
Komplizierter Fall Erbrecht 28.03.2009 22:17
Komplizierter Fall Straßenverkehrsrecht 18.01.2009 08:51
ebay, Betrug, komplizierter Fall Strafrecht / Strafprozeßrecht 10.10.2007 21:29





Wiki

Lexikon

Gesetze

Anwälte für Kaufrecht / Leasingrecht

Geschenke für Juristen

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Urteile: Gerichte

Newsletter

JuraForum.de bietet Ihnen einen kostenlosen juristischen Newsletter:


© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.

Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum


Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer

Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt


Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios

ANZEIGEN