Dies ist eine Diskussion zu Ebay - komplizierter Fall innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Ebay - komplizierter Fall Käufer aus AUT ersteigert Artikel aus BRD. Verkäufer behauptet Artkel privat zu verkaufen, hat ihn aber warhscheinlich beruflich genutzt, K kauft Artikel für Arbeit & Hobby. Artikel kommt nicht funktionsfähig an. K vereinbart mit VK schriftlich eine Rückabwicklung ("keine Problem, sobald das Gerät bei mir ist, überweise ich dir dein Geld zurück"). K sendet Gerät zurück, VK sendet Anfrage auf Abbruch der Transaktion, überweist aber kein Geld. K wartet auf Geld. Auf Rückfrage behauptet VK Gerät funktioniere, und verlangt zusätzliche Portokosten. K stimmt nun Anfrage auf Abbruch der Transaktion zu. VK behauptet, dass das hinfällig sei. Wer ist im Recht? danke! |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall kommt drauf an, ob das gerät funktionsfähig ist oder nicht. |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall Käufer sagt nicht funktionsfähig, Verkäufer sagt funktionsfähig. Die Zusage zur Rückabwicklung, war ohne einer Einschränkung. Es wäre als nicht"...wenn ich den Schaden bestätigen kann...", sondern nur "wenn gerät da, dann Geld zurück" |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall ach... der käufer hat dem v nicht mitgeteilt, dass das gerät nicht funktioniert?! |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall Verkäufer beschrieb das Gerät als Top-Zustand. Beim Käufer funktionierte es nicht, dies wurde dem Verkäufer im Detail dargelegt woraufhin VK in die Rückabwicklung einstimmte(schriftlich). Nachdem VK Gerät wieder erhalten hatte behauptete er nach etwa einer Woche auf Rückfrage, dass das Gerät funktioniere und forderte Protokosten für Rücksendung. VK wurde zu jedem Schritt (Übernahme, Prüfung, nicht funktionsfähig, Telefonat zur Problembehebung, Anfrage auf Rücksenden, Zustimmung zur Rücksenden und Datum der Rücksendeung) voll informiert und stimmte jedem Schritt zu. |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall Zitat:
ich frage mich allerdings, ob der ebay-transaktionsabbruch einer vertragsauflösung gleich kommt. sollte dem so sein, so wäre der v zur herausgabe des kaufpreises verpflichtet. |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall das wäre dann die Crux! Ebay würde schreiben: Sie sind nicht mehr verpflichtet den Artikel zu kaufen. V.a.: Verkäufer machte nie Einschränkungen/Vorbehalt bis 6 Tage nach Erhalt des Artikels VK kann natürlich den Artikel in den 6 Tagen zwischen Erhalt und Mitteilung, dass er funktionier auch repariert haben. Was nich vereinbart gewesen wäre. danke |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall Zitat:
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| AW: Ebay - komplizierter Fall Zitat:
Verkäufer stellt sich Position das die Rücksendung unter Vorbehalt erfolgte. Das wurde allerdings nicht ausgemacht und wäre auch nicht schriftlich belegt. Im Gegensatz: Die Zustimmtung zur Rückabwicklung liegt schriftlich vor ("Sobald das Gerät eingetroffen ist, wird der Kaufbetrag zurücküberwiesen."). In dieser Nachricht wären keine Vorbehalte zum Ausdruck gebracht worden. Fix gewonnen oder gäbes für VK noch Hintertürchen? danke |
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| AW: Ebay - komplizierter Fall Hallo nochmal, Jetzt würde der Käufer behaupten das Gerät wäre verschmutzt (von der Fehlfunktion wird nichts erwähnt) und würde nun den Betrag für die Säuberung vom Kaufbetrag abziehen. Wäre das nicht langsam echt dubios? Wäre hier eine vielleicht schon ein Verdacht auf Betrugsabsicht gegeben? Kommt er damit durch? danke Geändert von --JS-- (23.01.2012 um 09:37 Uhr). |
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