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Ebay - Käuferrechte

Dies ist eine Diskussion zu Ebay - Käuferrechte innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 23:34
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Ebay - Käuferrechte

Hallo,

Habe eine Frage zum Ebay Käuferrecht.

Mal angenommen ein Käufer ersteigert bei Ebay fuer 500€ einen Artikel.
Der Verkäufer sendet alle benötigten Kontodaten, das Geld wird überwiesen und der
Verkäufer meldet sich nach Geldeingang nicht mehr.
Ich weis das man das Ebaymitglied melden kann jedoch weiß ich nicht wie man in so einem Fall an sein Geld kommt?


Mfg
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  #2 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 10:19
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Keine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhaltenKeine Wertung, Seven of Nine hat noch keine 10 Bewertungen von anderen Mitgliedern erhalten  
AW: Ebay - Käuferrechte

Hallo, ein möglicher Weg wäre:

Mahnung mit Fristsetzung zur Vertragserfüllung.

-fruchtlos-

Rücktritt vom Kaufvertrag mit Aufforderung zur Rückzahlung des Kaufpreises zum Termin X

-fruchtlos-

Mahnbescheid

-Widerspruch-

Klage (und hoffen das was zu holen ist)
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  #3 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 11:30
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AW: Ebay - Käuferrechte

Hallo,

Die Frage ist ob es sich bei so einen Betrag rentiert Anwaltskosten zu investieren?
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  #4 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 11:59
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AW: Ebay - Käuferrechte

Ich glaub das Anwaltshonorar richtet sich in dem Fall nach dem Streitwert.

Einfach mal einen "Kostenvoranschlag" bei zwei Anwälten anfordern.

lg
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  #5 (permalink)  
Alt 20.01.2012, 12:42
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AW: Ebay - Käuferrechte

Zitat:
Zitat von thais Beitrag anzeigen
Hallo,

Die Frage ist ob es sich bei so einen Betrag rentiert Anwaltskosten zu investieren?
Hallo ich glaube Sie haben mich falsch verstanden. Habs auch bißchen blöd geschrieben.

Mit "fruchtlos" ist nicht gemeint, dass diese Handlung nutzlos wäre, sondern sollte der Verkäufer nicht reagieren, der nächste Schritt nötig wäre.

Ohne Rücktritt vom Kaufvertrag, kann der Kunde grundsätzlich das Geld nicht zurückfordern.
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