Dies ist eine Diskussion zu ebay Käufer zahlt nicht (Fall geschlossen) - Handlungsmöglichkeiten? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| ebay Käufer zahlt nicht (Fall geschlossen) - Handlungsmöglichkeiten? angenommen Privatverkäufer V verkauft auf ebay Gebrauchtgegenstand xy zum Preis von 10€. Nach 2 Wochen fordert V Käufer K nochmals auf, zu zahlen. Keine Reaktion ->ebay-Fall wird geöffnet+geschlossen. -->Gibt es irgendwelche Handlungsmöglichkeiten für V? (oder kommt K wie viele Spaßbieter auf ebay mit einem Grinsen davon?) |
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| AW: ebay Käufer zahlt nicht (Fall geschlossen) - Handlungsmöglichkeiten? Nichtzahlung ist keine Straftat. Aber durch den Kauf ist ein Vertrag zwischen dem Käufer und V entstanden und dadurch verpflichtet sich der Käufer V den vereinbarten bzw, in dem Fall gebotenen Preis zu bezahlen. V könnte eine Zivilklage einreichen, was aber sehr risikovoll und teuer ist, wenn man nichts über den Käufer weiß. Denn, wenn bei dem Käufer nichts zu holen ist, bleibt V auf den Kosten sitzen. Nach § 433 Abs. 2 steht V das Geld von dem Käufer zu, aber erstens regelt der § keine Straftat, zweistens ist Nichtzahlung keine Straftat und drittens kann man eine Anklage nicht auf einen BGB § stützen. Also V kann den Käufer nochmal kontaktieren und ihn darauf hinweisen, dass er noch nicht gezahlt hat und ihm eine Frist setzen oder eine Zivilklage einreichen. Mfg Tobias111 |
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| AW: ebay Käufer zahlt nicht (Fall geschlossen) - Handlungsmöglichkeiten? Diese Aussage ist falsch, weil zu allgemein. Besteht kein Zahlungswille, kann Betrug vorliegen. Ein Tatbestandsmerkmal des Betrugs, die Täuschung, kann verwirklich sein.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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