Dies ist eine Diskussion zu Druckfehler auf der Verpackung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Auf der Verpackung werden 3 Vollversionen angeboten: Vollversion1 Pro Version:4, Vollversion2 und Vollversion3. Der Internetshop hat den Artikel, genau so wie er auf der Verpackung steht, angeboten. Jetzt öffnet der Käufer die Verpackung und will die Vollversionen installieren. Zu seinem Erstaunen entdeckt der Käufer, das in der Verpackung anstatt "Vollversion1 Pro Version:4" nur "Vollversion1 Light Version:4" inkl. Lizenz für die "Vollversion1 Light Version:4" vorhanden ist. Vollversion2 und Vollversion3 sind, wie auf der Verpackung beschrieben, vorhanden. Der Käufer schaut sich nochmals die Verpackung an und liest nichts von "Vollversion Light". Im Internet sucht der Käufer nach den aktuellsten Versionsnummern für beide Versionen und erkennt, dass es Aktuell "Vollversion1 Pro" nur in der Version:2 gibt und nicht wie auf der Verpackung in Version:4. Jetzt erst schnallt der Käufer dass es sich anscheinend um einen Druckfehler handelt. Der Käufer schaut sich auch gleich noch das in der Verpackung liegende Handbuch an und findet in dem Handbuch (dort sind auch die Lizenzen gedruckt) keinerlei Anzeichen von "Vollversion1 Pro" sondern nur "Vollversion1 Light". Auf der Verpackung ist auch eine Telefonnummer angegeben, wo man den Distributor, der den Druckfehler verursacht hat, telefonisch erreichen kann. Der Käufer ruft die Hotline des Distributors natürlich gleich an und fragt nach, warum er keine "Vollversion1 Pro" sondern nur "Vollversion1 Light Version:4" hat. Daraufhin antwortet dann ein Mitarbeiter des Distributors es wäre die "Vollversion1 Pro Version:4". Der Käufer erwähnt dann, dass es die "Vollversion1 Pro" nur in Version:2 gäbe und nicht, wie vom Mitarbeiter des Distributors erwähnt, in Version:4. Daraufhin sagt der Mitarbeiter des Distributors, der Käufer möge das Problem per Email schildern. Dies hat der Käufer dann getan und wartet noch auf eine Antwort. Hätte der Käufer einen Anspruch auf die "Vollversion1 Pro" zumindest auf die Version:2, da es Version:4 noch gar nicht gibt? Wenn ja, von wem? Vom Distributor oder vom Händler des Onlineshops? Oder würde dem Käufer nichts anderes übrig bleiben von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen? |
| |||
| AW: Druckfehler auf der Verpackung Zitat:
Der Käufer dürfte wohl als Nacherfüllung die Lieferung einer Vollversion1 Pro verlangen können. Zitat:
Zitat:
Wegen des Sachmangels könnte der Käufer Nacherfüllung verlangen, und erfolglosenfalls wegen des Sachmangels den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären. Neben der Rückforderung des Kaufpreises könnte er außerdem Schadensersatz geltend machen. Das Widerrufsrecht besteht UNABHÄNGIG von Gewährleistungsansprüchen; nach einem Widerruf könnte allerdings nur der gezahlte Kaufpreis zurückverlangt werden. 11 |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Schickschuld und unangemessene Verpackung | Kaufrecht / Leasingrecht | 23.07.2011 14:08 |
| Zettel in der Verpackung | Arbeitsrecht | 08.01.2011 01:30 |
| leere Verpackung bei ebay | Internetrecht | 27.07.2009 15:10 |
| Wertminderung wg. geöffneter Verpackung? | Handelsrecht | 03.01.2006 20:15 |
| Auf die Verpackung kommt es an | Nachrichten: Wissenschaft | 29.09.2005 20:00 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios