Dies ist eine Diskussion zu Defektes Teil nach 8 Tagen nicht umtauschbar innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Defektes Teil nach 8 Tagen nicht umtauschbar wir wäre es im folgendem Fall: Jemand kauft in einem Computerladen ein Netzteil im Wert von rund 95. Er bemerkt beim ersten Testen, dass ein Lüfter schleift. Da der Computerladen meist schon zu hat, wenn die Person feierabend macht, geht diese Person erst nach 8 Tagen in den Laden, um das defekte Gerät zu tauschen. Dort wird dies getestet und der Defekt festgestellt. Der Händler ist nicht bereit, dass Teil umzutauschen oder ein Ersatzgerät zu stellen, sondern möchte es direkt einschicken. Die Person ist allerdings berufstätig und benötigt das Netzteil. Ist es rechtens, dass der Händler nicht bereit ist, das Gerät nach 8 Tagen (z.B. an dem Dienstag der Folgewoche, wenn das Gerät an dem Montag der Vorwoche gekauft wurde) direkt umzutauschen und hat der Kunde ein recht auf ein Ersatzgerät? Was kann der Kunde tun, der nun berufliche Probleme bekommen kann? |
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| AW: Defektes Teil nach 8 Tagen nicht umtauschbar Du hast binnen 14 Tagen meist auf alle Artikel sogar ein Widerrufsrecht. Das heißt, dass du ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag nichtig machen kannst. Die Folge wäre, dass du dass Gerät zurückgeben musst und den Kaufpreis zurückbekommst. Ob der Händler verpflichtet ist dir ein Ersatzgerät zu geben, weiß ich allerdings nicht. Du könntest ihm ja deinen Fall schildern und zumindest auf Kulanz hoffen, zumal ein Netzteil ja nicht von überaus großen Wert ist, das man dafür eine Kaution hinterlegen müsste! |
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| AW: Defektes Teil nach 8 Tagen nicht umtauschbar Guten Abend! Ein Widerrufsrecht gilt nur dann, wenn es vertraglich oder gesetzlich eingeräumt ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht ist bei "normalen" Ladengeschäften nicht gegeben. Vielmehr greift hier das Mängelgewährleistungsrecht, wo der Käufer entscheidet, welche Art der Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung) er haben möchte (§ 439 I BGB). Wenn der Verkäufer die gewählte Art der Nacherfüllung verweigert, muss er nachweisen, dass ihm die gewählte Art unzumutbar ist (§ 439 III, ggf. iVm § 275 BGB). Also: Ab in den Laden und auf Umtausch pochen, das Recht ist hier auf Käuferseite. Aber keinesfalls, außer bei vertraglicher Vereinbarung, mit einem generellen Widerrufsrecht argumentieren, da es ein solches schlicht nicht gibt! MfG Legal Eagle, LL.B.
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| AW: Defektes Teil nach 8 Tagen nicht umtauschbar Zitat:
Meine Aussage kann auch falsch verstanden werden, sorry. Ich weiß nur, das ich bei den PC-Läden, wo ich kürzlich meine PC-Teile gekauft habe, regelmäßig so ein Recht hatte. |
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