Dies ist eine Diskussion zu Defektes Mainboard Umtausch ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Defektes Mainboard Umtausch ? habe am dienstag in laden X ein mainboard gekauft bei der installation meines pcs ist mir aufgefallen das das mainboard defekt ist heute also samstag bin ich wieder zum laden X gefahren und wollte das mainboard umtauschen daraufhin meinte der verkäufer das sie das mainboard erst einschicken müssen um den fehler festzustellen ? hab ich nicht ein 14 oder 8 tägies rückgaberecht das mir einen sofortigen umtausch gewährt oder muss das zeug immer erst irgendwie eingeschickt werden oder so ? mfg paLe |
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| Ein gesetzliches Umtauschrecht gibt es beim Ladenkauf nicht. Der Käufer einer fehlerhaften Sache hat jedoch ein Wahlrecht an das der Verkaufer grundsätzlich gebunden ist: Reparatur ODER Neulieferung. Gruß, fob |
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| also muss ich jetzt warten bis die den fehler festgestellt haben ? wenn die dann sagen das das mainboard wirklich kaputt ist darf ich entscheiden ob ich nen neues will oder ob sie das alte reparieren sollen ? das der mir gleich nen neues mitgibt geht nicht oder wie ? richtig verstanden ? mfg |
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| Falsch verstanden. Ist das Gerät defekt, kannst du Neulieferung verlangen. Ein Recht zur Überprüfung gibt es in dem Sinne nicht. Verweigert der Verkäufer allerdings mit entsprechender Begründung den "Umtausch", müsstest du ggf. vor Gericht nachweisen, dass das Gerät fehlerhaft ist. Gruß, fob |
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| hmmm der verkäufer hat das mainboard jetzt bei sich und hat gesagt er schickt es ein zur überprüfung ? darf er das überhaupt machen dann oder hab ich mich jetzt verarschen lassen ? hätte er mir theoretisch direkt ein neues mitgeben müssen ? was kann ich jetzt noch machen wenn er es zur überprüfung bzw. reparatur einschicken will mfg |
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| Man muss seine Rechte halt kennen. Insofern hast du dich in der Tat ein Stück weit "verarschen" lassen. Da kannst du jetzt nicht mehr viel machen, fürchte ich. Wenn die Nachbesserung zu lange dauert, kannst du dich ja noch mal hier melden. Dann können sich nämlich weitere Rechte für dich ergeben. |
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| huhu ok vielen dank erstmal ![]() kann ich den von anfang an dem händler eine frist setzen zur nachbesserung weil der händler meinte das sowas mindestens 6 wochen gehen kann was ich schon sehr lange finde könnte ich dem dann schrieben das ich das mainboard innerhalb von 3 wochen wieder haben will und ich sonst vom kaufvertrag zurücktrete ? mfg |
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| 6 Wo ist zweifellos zu lange, die obligatorischen zwei Wochen aber bei technischen Geräten oftmals zu kurz. Wenn jemand hier die passende Rechtsprechung zur Hand hat, bitte melden! Was dir zumutbar ist, hängt auch davon ab, wie wichtig das MB für dich ist. Im Normalfall sollte eine 4-Wo-Frist allemal ausreichend sein. Danach ist Rücktritt v. KF möglich. Gruß, fob |
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| jo also das mb ist schon wichtig da ja die anderen komponenten wie prozessor, graka usw. komplett neu bei mir zuhause rumliegen und davon auch net besser werden :/ desweitern bin ich auch bissle stinkig das der typ so nen ******* an mich hingelabert hat wo garnet stimmt naja wenn man sich halt net auskennt ![]() naja muss mal schauen 2 wochen frist wäre halt schon gut und das ding war ja gerade mal paar tage alt als ich es hingebracht habe :/ leider hab ich kein neues mitgenommen gleich aba der verkäufer hat ja gesagt das wäre unmöglich mfg |
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