Dies ist eine Diskussion zu Defekter USB 3.0 Port am Notebook innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Defekter USB 3.0 Port am Notebook gehen wir mal davon aus das ein Notebook bei einem großen namenhaften Direktvertriebler aus den USA bestellt wurde. Dieser versendet die Notebooks anscheinend obwohl Sie wissen das die 3.0 USB Port massive Probleme haben. Nun wurde das Notebook vor ein paar Tagen vor Ort "repariert" gegen einen Aufpreis der per Kreditkarte zu zahlen war. Das Problem wurde durch Tausch des Mainboards und der USB 3.0 Karte nicht behoben. Kann man 1. den Aufpreis für den vor Ort services zurück fordern da das Problem ja nicht behoben wurde? 2. wieviele Reparaturversuche muss man zulassen bevor ein Rücktritt vom Kaufvertrag zulässig ist. MfG |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Zitat:
Zitat:
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Wie kommt man überhaupt auf die Idee bei einem solchen Fehler für die Reperatur auch noch einen Aufpreis zu bezahlen? Interessant wäre es wirklich mal, das anwendbare Recht zu kennen. Im Ergebnis dürfte es aber nicht so wichtig sein. Nach der Rom-I-VO, die auch bei Drittstaatenbezug anwendbar ist, gelten ggü Verbrauchern die Mindestestverbraucheschutzrechte des Land des Verbrauchers, sofern der Händler auch auf dieses Land ausgerichtet ist. Man sollte aber mal gucken, ob es überhaupt so kompliziert wird. Also der US-Direktvertriebler den ich kenne, der macht den Deutschlandvertrieb über eine deutsche GmbH. Wegen dem Aufpreis müsste man dann genau schauen, weshalb der gezahlt wurde. Für die Reperatur ist das nicht zulässig im Rahmen der Gewährleistung. Es kann aber für den schnellen vor Ort Service sein. Von diesem Vertrag könnte man meiner Meinung nach eventuell sofort zurücktreten, da das Vertragsziel (schnellere Reperatur) sich nicht verwirklichen konnte. Das Geld müsste dann auch zurückerstattet werden. Ansonsten sollte man nach deutschem Recht 2 Reperaturversuche zulassen, bevor man zurücktritt. Man sollte sich auch mal das Widerrufsrecht anschauen - wenn man noch in der Frist liegt, wird man die Kiste so leichter los. |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook @alex Ja es war der Aufpreis für den schnellen vor Ort serice da ansonsten pick up & return wäre. Und ja die Firma firmiert in Deutschland als GmbH ![]() Ob ein zweites Mal versucht wird zu reparieren? Da auf deren eigener englischen Supportseite ein 56 Seitiger Tread zu finden ist es wo sich die halbe Menschheit darüber auskotz das ein Mainboardtausch und USB Port tausch nichts gebracht hat. Was ist eigentlich wenn die Firma das auf ein Treiberproblem schiebt das in "Zukunft" gelöst werden soll? Muss man dann solange warten? |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Zitat:
Zitat:
![]() @LePatrice wurde nun bei ner deutschen gmbh gekauft oder bei ner amerikanischen firma? |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Es wurde bei der deutschen GmbH der Firma gekauft Ich hatte nur den Mutterkonzern erwähnt damit sich die meisten denken können um welche Firma es sich handelt. Aber ich hab noch ne neue Frage.. was ist denn wenn durch den defekten USB Port eine externe Festplatte unbrauchbar wird. Geschehen so... Daten auf externe Festplatte kopiert, Übertragung bricht ab bzw. bleibt stehen, Festplatte dreht aber auf hochtouren weiter. Nach 30 min warten Strom der Festplatte gekappt weil Sie ziemlich heiß wurde. Durch die sich anscheinend weiter drehende Festplatte und den Stromverlust ist der lesekopf auf die Scheibe gerutscht... sehr schön. |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Ich habe doch geschrieben "Nach der Rom-I-VO, die auch bei Drittstaatenbezug anwendbar ist". Es reicht, wenn ein Mitgliedstaat und ein Drittstaat (z.B. USA) im Spiel sind. Wenn andere Geräte dadurch kaupttgehen, ist das ein Fall für Schadensersatz. Einfach wäre das nach dem Produkthaftungsgesetz - aber da gibt es (soweit ich mich erinnern kann) bei Sachschäden eine Selbstbeteiligung. Hier wäre dann wohl nichts mehr zu holen. Also muss man sowas über den normalen Schadensersatz aus dem BGB machen. Ein Verschulden ist hier gar nicht mal so fernliegend, da der Händler ja im Prinzip hier der Hersteller ist (rechtlich ist er es nicht) und der Fehler ja wohl sehr bekannt ist. Je nachdem, wie die Situation war kann natürlich auch ein Mitverschulden des Kunden vorliegen... Bei dem PickUp Service muss man auch genau wissen was da vereinbart war und so weiter, um zu erkennen, wer nun die Kosten trägt. Hier wieder: da es ein bekanntes Problem ist, kann sich das alles schlecht für den Verkäufer auswirken. Wie war das nun mit dem Widerrufsrecht? Besteht das noch? Ansonsten: Wurde vorher ein Frist zur Nacherfüllung gesetzt? Wenn nein: Wenn kein Widerruf möglich ist, sollte Nacherfüllung zusammen mit einer Fristsetzung verlangt werden. Wenn das dann schiefgeht gibt es gleich zwei Rücktrittsgründe - Fristversäumnis und doppelt gescheiterte Nacherfüllung. |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook ja das Problem ist sehr bekannt http://en.community.dell.com/support...x?PageIndex=56 widerruf ist nicht möglich da das Notebook schon paar Monate alt ist. Also wird es wohl auf Fristsetzung + 2ten Versuch hinauslaufen. |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Hallo Juraspezialisten der Fall geht weiter. Mittlerweile haben sich 2 Personen in dem Post aus der vorherigen Antwort gemeldet das das Problem durch einen Tausch nicht gefixt wurde. Es gab nun eine etwas ernstere Mail an den Support in Bratislava. Dort wurde seitens des Käufers vorgeschlagen. 1. 2ter Reperaturversuch um dann nach wahrscheinlich erfolgloser Reperatur vom Kaufvertrag zurück zu treten. 2. auf die Reperatur der USB 3.0 Ports zu verzichten und dieses über eine Minderrung des Kaufpreises zu entschädigen. Der Verkäufer (gleichzeitig auch Hersteller) antwortet darauf wie folgt "Wir lehnen Ihre Schadensersatzforderung, zumal der Schaden nicht nachgewiesen worden ist und es zu keiner Pflichtverletzung gekommen ist, höflichst ab. Da wir aber der Kundenzufriedenheit einen sehr hohen Wert legen, sind wir selbstverständlich gerne bereit Ihnen den Betrag 34 Euro, die Sie für den Service Einsatz bezahlt haben, sofort zurückerstatten. Fals Sie einverstanden sind, bitte senden Sie mir per e-mail Ihre Bankdaten zu." Persönlich fasse ich die Rückzahlung der 34€ für den vor Ort Service schon doch irgendwo als Schuldeingeständnis auf. Desweiteren war "anscheinend" schon bei Verkauf der Sache der Fehler bekannt, da laut Forenaussagen seit 1 Jahr auf die Problematik hingewiesen wird. Desweiteren kann der Schaden nachgewiesen werden da bei Benutzung des USB 3.0 Port das Notebook regelmäßig abstürzt und das Betriebssystem darüber Crashdumps anlegt. Best line wäre nun welche? |
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| AW: Defekter USB 3.0 Port am Notebook Angeblich sei doch der Fehler hinlänglich bekannt, oder etwa nicht? Wie kann der Hersteller da den Mangel leugnen? Wie auch immer, würde ich mich in jedem Fall herzlichst bedanken und in so ziemlich jedem Portal eine Bewertung des Herstellers/Händlers posten. Sollen sich andere Käufer doch selbst ein Urteil bilden, bevor sie sich ein Gerät dieses Herstellers/Händlers zulegen. Das ist zwar eine völlig unjuristische Vorgehensweise, bringt aber meist mehr als eine Klageandrohung.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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