Dies ist eine Diskussion zu Defekte Ware geliefert innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Defekte Ware geliefert man stelle sich vollgenden fiktiven Fall vor. Ein Kunde bestellt im Internet Ware welche defekt angeliefert wird. Allerdings wird der Mangel nicht sofort entdeckt sondern erst nach dem auspacken und aufbauen der Ware. Darf der Händler der die defekt Ware geliefert hat verlangen, dass man Sie wieder auseinander baut und in die original Verpackung quetsch? Zudem stelle man sich einmal vor, dass der Händler zusätzlich noch verlangt, dass der Kunde selbst beim Paketdienst dafür sorge tragen soll, dass das Paket abgeholt wird und zurück zum Händler gelangt. Wie hat sich der Kunde in diesem Fall zu verhalten? Mit freundlichen Grüßen DominikV |
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| AW: Defekte Ware geliefert Es gelten die Gewährleistungsansprüche und hier geh ich zudem davon aus, dass der Verkäufer eine Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Die Gewährleistungsansprüche gelten auch ohne Originalverpackung, 3 x auf Holz klopfen oder eine Kerze anzünden. Bei Verbrauchsgüterkäufen, wird in den ersten 6 Monaten vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag, somit ist es in dem Fall egal, ob der Mangel erst beim auspacken erkennbar war. Der Käufer hat dsa Recht auf Nacherfüllung, er wählt also ob er eine neue Sache haben will oder die alte repariert bekommt. Nacherfüllungsort ist in der Regel der Leistungsort. Da es beim Verbrauchsgüterkauf keine Schickschuld gibt, handelt es sich um eine Bringschuld, der Leistungsort ist damit der Sitz des Käufers, ergo kann der Herr Verkäufer seine defekte Ware schön selber abholen oder jemanden auf seine Rechnung beauftragen oder aber der Käufer lässt sich das freiwillig aufbürden und die Aufwendungen hierfür ersetzen. Zudem ist eine Fristsetzung, bis wann die Nacherfüllung zu erfolgen hat, sinnvoll, wenn der Verkäufer jetzt schon rumknurrt (Angemessenheit für die Länge der Frist ist aber geboten) |
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| AW: Defekte Ware geliefert Hallo MarcoBerlin, erst mal danke für die schnelle Antwort. Ich der fiktiven Situation geht es tatsächlich um einen Verkäufer der ein Unternehmer ist und ein Käufer der ein Verbraucher ist. Der Verkäufer hat bereits neu Ware versandt. Die einzige Frage die sich noch stellt ist, ob die defekte Ware aufgebaut an den abholer übergeben werden kann, da sie im aufgebauten Zustand wesentlich größer ist. Nehmen wir zum Beispiel an, dass es sich um ein Fahrrad handelt. Mit freundlichen Grüßen |
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| AW: Defekte Ware geliefert Hallo, weiß vielleicht sonst noch jemand ob die Ware in dem von mir geschilderten fiktiven Fall, wieder auseinander gebaut und in die Originalverpackung gepackt werden muss? Danke im Vorraus Mit freundlichen Grüßen DominikV |
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| AW: Defekte Ware geliefert Ich kenne nur die aktuelle entscheidung zum thema einbau- ausbaukosten. Hier hat der verkäufer die kosten zu tragen, die mit der nacherfüllung z.b. einbau der neuen und ausbau der mangelhaften sache zu tun haben. Mir erscheint nicht nachvollziehbar, warum dann der abbau der mangelhaften sache auf den verbaucher abgewälzt werden sollte. In meinen augen ist dies aufgabe des verkäufers, lass mich aber auch gern begründet vom gegenteil überzeugen. |
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