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Das Horrorfahrzeug

Dies ist eine Diskussion zu Das Horrorfahrzeug innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 07.07.2011, 12:24
Boardneuling
 
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Das Horrorfahrzeug

Bürger XXX bekommt vom Oma 2500 Euro begibt sich ins Autohaus und kauft einen Mazda 626.
Ständig quitscht der Keilriemen. Klimaanlage funktioniert nicht, Airbag Kontroll Leuchte geht ständig an und aus, Spur nicht in Ordnung, lt. ATU Kupplung verschlißen.

Nun wurden am Fahrzeug innerhalb der Gebrauchtwagen Garantie Reperaturen durchgeführt.

Insgesammt wurden bestimmt am Fahrzeug 7- 8 Keilriemen etc. nachgestellt ohne besserung.

Bürger XXX beurfte sich somit auf das BGB und forderte das Autohaus zur Rücknahme auf.

Autohaus schrieb ein Brief, dass das Fahrzeug nicht zurückgegeben werden kann. 12.000 km, mit einer kapputen Kupplung könne man nicht fahren, außerdem würde es sich hierbei um Bagatellsachen handeln.
Bürger XXX möchte unbedingt sein Geld zurück. Autohaus sagt er nimmt den Wagen nur unter der Bedingung zurück, dass er 0,80 Cent pro gefahrenen Kilometer berechnet.
Dies würde sogar über den Kaufpreis fast hinaus gehen, somit ist Bürger XXX nicht damit einverstanden. Was darf das Autohaus und was nicht? Und ist das Autohaus zur Rücknahme verpflichtet?

Mfg SammyDj
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