Dies ist eine Diskussion zu Bringschuld / Holschuld innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Bringschuld / Holschuld Es ist Versand vereinbart. Der Versand erfolgt nach Bezahlung über paxpal. Der A tritt daraufhin vom Vertrag zurück und lässt die Lastschrift von paxpal zurückgehen. Dann teilt er dem B mit, dass der die Ware jederzeit bei A abholen könne. Fragen: Ist beim Rücktritt ein Bestehen auf Abholung möglich ? Kann sich paxpal bei B schadlos halten, oder kommt paxpal auf den A zu ? |
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| AW: Bringschuld / Holschuld Es gibt auch noch die Schickschuld |
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| AW: Bringschuld / Holschuld Zitat:
Für den Fall des Widerruf des Vertrages wäre die Frage damit geklärt: Es ist Schickschuld vereinbart und damit muß der A nach einem Widerruf die Ware versenden. Eine Abholung kann er erst verlangen, wenn der B im Annahmeverzug ist. Aber wie sieht es bei einem Rücktritt aus (in Abgrenzung zum Widerruf) ? |
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