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Bringschuld / Holschuld

Dies ist eine Diskussion zu Bringschuld / Holschuld innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 02:21
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Bringschuld / Holschuld

Der A kauft einen Artikel per Fernabsatz bei dem gewerblichen Händler B.

Es ist Versand vereinbart.

Der Versand erfolgt nach Bezahlung über paxpal.

Der A tritt daraufhin vom Vertrag zurück und lässt die Lastschrift von paxpal zurückgehen.

Dann teilt er dem B mit, dass der die Ware jederzeit bei A abholen könne.

Fragen:

Ist beim Rücktritt ein Bestehen auf Abholung möglich ?
Kann sich paxpal bei B schadlos halten, oder kommt paxpal auf den A zu ?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 07:09
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AW: Bringschuld / Holschuld

Es gibt auch noch die Schickschuld
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  #3 (permalink)  
Alt 23.04.2010, 10:57
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AW: Bringschuld / Holschuld

Zitat:
Zitat von Brati
Es gibt auch noch die Schickschuld
Oops. Hatte ich tatsächlich vergessen ...

Für den Fall des Widerruf des Vertrages wäre die Frage damit geklärt:

Es ist Schickschuld vereinbart und damit muß der A nach einem Widerruf die Ware versenden.

Eine Abholung kann er erst verlangen, wenn der B im Annahmeverzug ist.

Aber wie sieht es bei einem Rücktritt aus (in Abgrenzung zum Widerruf) ?
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