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Brauche Hilfe!

Dies ist eine Diskussion zu Brauche Hilfe! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 01.07.2008, 16:28
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Brauche Hilfe!

Hallo,

diese Rechthausaufgabe hängt von meiner Note ab und ich bitte euch hiermit um Hilfe,bei der Beantwortung!
Die Hausaufgabe lautet folgendermaßen:

K kauft von V ein Kinderturngerät zum Selbstaufbau.Da die Montageanleitung vom Schwedischen wörtlich ins Deutsche übersetzt wurde,ist kaum ein Satz verständlich.Gleichwohl gelingt es K,das Gerät nach einigen Versuchen einwandtfrei zusammenzubauen.K ist der Auffassung,das Gerät sei mit einer unbrauchbaren Montageanleitung trotzdem weniger wert.Falls er es einmal witer verkaufen wolle,könne er keinen angemessenen Preis erzielen,weil er keine brauchbare Montageanleitung mitliefern könne.Er möchte deshalb den Kaufvertrag rückgangig machen.Kann er das?


Ich danke demjenigen,der mir hilft schon im Vorraus!

MfG

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  #2 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 17:20
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AW: Brauche Hilfe!

Jo meine das anders herum und ich möchte nur erfahren,ob er den Kaufvertrag rückgangig mache kann,nur wegen dieser schlechten Montageanleitung und die § die das belegen,wenn es geht und wenn es nicht geht!
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  #3 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 17:24
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AW: Brauche Hilfe!

Hier geht es um die sogenannte IKEA-Klausel, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB.

Dort heisst es aber: "...es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden."
__________________
Das Recht ist die Kunst des Guten und Gerechten.
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  #4 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 17:31
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AW: Brauche Hilfe!

Zitat:
Zitat von Remby
Hier geht es um die sogenannte IKEA-Klausel, § 434 Abs. 2 S. 2 BGB.

Dort heisst es aber: "...es sei denn, die Sache ist fehlerfrei montiert worden."
Danke,also heißt es er kann es nicht rückgängig machenn,da er es fehlerfrei montiert hat?
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  #5 (permalink)  
Alt 01.07.2008, 19:27
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AW: Brauche Hilfe!

Im Gesetz nachlesen und scharf nachdenken .....

(Das kann nicht zuviel verlangt sein)
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  #6 (permalink)  
Alt 02.07.2008, 10:04
tom tom ist offline
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AW: Brauche Hilfe!

Also da keiner antworten will, mal meine Lösung:

1. § 434 II 2 BGB findet Anwendung. Die fehlerfreie Montage in Eigenarbeit führt hier zur Vertragserfüllung.
2. Problematisch ist das Argument mit dem verschlechterten Weiterverkauf aufgrund der Anleitung. Dieses scheint aber nicht durchzugreifen, da es zumindest irgendwie doch zu montieren war. Leider wird nicht so ganz deutlich, ob bei der Montage letztendlich komplett auf die Anleitung verzichtet worden war, was aber wohl auch unerheblich wäre. Wichtig ist nur, dass es fehlerfrei montiert worden ist. Damit liegt kein Mangel vor. Ohne Mangel kein Rücktritt.

Viele Grüße
Tom
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