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Blanko-General-Vollmacht für Auskünfte?

Dies ist eine Diskussion zu Blanko-General-Vollmacht für Auskünfte? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 13.01.2012, 07:58
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Blanko-General-Vollmacht für Auskünfte?

Hallo erstmal,

mal angenommen ein Miet-, Verleih- oder Carsharing-Unternehmen (egal eigentlich, sucht euch was aus - Hauptsache es geht ums "PKW-Verleihen/Vermieten") hat folgenden Punkt (gut Sichtbar auf der ersten Seite als Vertragsbedingungen und zugleich auch die Seite, die der Kunde unterschreibt) in seinem Vertrag stehen:

Der Vertragspartner versichert die Richtigkeit der gemachten Angaben. Das Unternehmen ist berechtigt, jederzeit Auskünfte bei Behörden und sonstigen Stellen z.B. der SCHUFA einzuholen, die sie für die Beurteilung des vorstehenden Vertrags erforderlich hält.
  • Wäre 2. Satz nicht praktisch (und faktisch) eine "General-Vollmacht" für das fiktive Unternehmen sich jederzeit und von jedermann (also nicht nur ausschliesslich bei der SCHUFA, sondern beispielsweise auch beim Vermieter, bei Versicherungen, bei der Bank, beim Ablesedienst, bei der Müllabfuhr, beim Nachbar, beim Bundeszentralregister ect. pp.) Informationen/Daten einzuholen bzw. abzufragen?
  • Auch wenn das fiktives Unternehmen das mit den letzten Abschnitts des 2. Satzes mit "...für erforderlich hält." in gewissen Rahmen relativiert, so ist doch für den Kunden schwer zu beurteilen, was das Unternehmen als "erforderlich" betrachtet und bewertet. Aber was ist Erforderlich? Ist das nicht eher eine (für den Kunden) leere, nutzlose Worthülse?
Na, dann bin ich jetzt mal gespannt auf eure Antworten.
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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  #2 (permalink)  
Alt 23.02.2012, 10:25
V.I.P.
 
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AW: Blanko-General-Vollmacht für Auskünfte?

ja

man könnte den textbaustein mal einer verbraucherzentrale oder dem zuständigen DSB des bundeslandes zur kontrolle bzw. einschätzung vorlegen

(verbruacherverbände können ggf klagen gegen die verwendung von solchen klauseln)
Phoenics likes this.
__________________
-----------------------------------------------------------
Codex Hammurap(b)i (1728-1686 v.Chr.) § 218:
Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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  #3 (permalink)  
Alt 24.02.2012, 06:26
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AW: Blanko-General-Vollmacht für Auskünfte?

Gute Idee. Danke.
__________________
Beste Grüße

Phoenics
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