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Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Dies ist eine Diskussion zu Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 09:30
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Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Hallo zusammen,

in einem Geschäft wurden in den letzten 2 Wochen 2 gefälschte 50€ Scheine gefunden.

Nun hat der Betreiber ein Schild aufgestellt auf dem steht, dass keine Scheine über 20€ mehr akteptiert werden.

Kann ein Geschäftsbetreiber einfach so die Annahme von 50€ Scheinen oder höher verweigern? Soweit ich das weiß ist es doch ein gültiges Zahlungsmittel.

Um Geld auf die Echtheit zu prüfen stehen doch genügend Mittel zur Verfügung die man sich kaufen kann.

Wie sieht die rechtliche Situation aus? Gibt es ein Geldgesetz?
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  #2 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 11:56
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Zitat:
Kann ein Geschäftsbetreiber einfach so die Annahme von 50€ Scheinen oder höher verweigern?
sofern er das beim vertragsschluss wirksam ausgeschlossen hat, ja. ob das jeweils durch ein solches schild gewährleistet ist, da kann man drüber streiten. (müsste aber eigentlich. bei tankstellen ist es auch zulässig 500er auszuschließen, wenn es gut sichtbar angekündigt ist.)
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  #3 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 11:59
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Geld ist allgemeines Zahlungsmittel und muss mE im Gegensatz zu Kartenzahlung immer akzeptiert werden. Außer, die Umstände erfordern ein anderes (zB am Bahnautomat, der nicht gern bei 3,50 € Preis für ne Fahrkarte auf nen 50er rausgibt).
Ansonsten sagt Palandt/Heinrichs: "Dabei sind Geld [...] die gesetzlichen Zahlungsmittel, die jeder Gläubiger einer Geldschuld kraft Gesetzes annehmen muss." Daraus schließe ich auch, dass ein 50 €-Schein, der ja nicht unüblich ist, in einem normalen Ladengeschäft angenommen werden muss". (Palandt/Heinrichs § 245 Rn. 3, 67 Auflage)
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  #4 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 12:05
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Zitat:
Zitat von vanqulonc Beitrag anzeigen
Daraus schließe ich auch, dass ein 50 €-Schein, der ja nicht unüblich ist, in einem normalen Ladengeschäft angenommen werden muss".
der schluss ist nicht richtig. du kannst vertraglich in jedem fall das gewünschte zahlungsmittel festlegen. wird meist in der form gemacht, dass man überweisung vereinbart und barzahlung generell ausschließt (egal ob 50 euroschein oder anderes). das ist problemlos möglich. daher wird auch der ausschluss von 50ern möglich sein. es muss halt bei vertragabschluss deutlich sein.
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  #5 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 12:36
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Alles klar, wieder was gelernt :-)

Aber dann muss der Ladeninhaber vorher auf jeden Fall darauf hinweisen?
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  #6 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 12:45
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Zitat:
Zitat von vanqulonc Beitrag anzeigen
Aber dann muss der Ladeninhaber vorher auf jeden Fall darauf hinweisen?
ja. wenn vorher nix gesagt wird, dann müssen euros (egal welche) angenommen werden, weil es offizielles zahlungsmittel ist. ich meine, es gäbe eine einschränkung bezüglich münzgeld, dass ein gläubiger nicht verpflichtet ist hunderte von münzen anzunehmen. da muss es irgendeine grenze geben (weiß nicht genau wo die liegt), dass du nicht 100 euro in zwei oder zwanzig cent münzen annehmen muss.
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  #7 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 13:00
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Diesbezüglich gibts ne 50-Münzen-Grenze. Der Gläubiger ist nicht verpflichtet, mehr als 50 Münzen anzunehmen.
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  #8 (permalink)  
Alt 23.11.2011, 15:21
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AW: Bezahlen mit 50€ Schein - Annahme verweigert

Der Kunde ist aber auch nicht verpflichtet bei diesem Händler zu kaufen ...

Die Annahme eines 50-€-Scheins zu verweigern ist vielleicht rechtlich möglich, aber mittelfristig bestimmt nicht geschäftsorientiert.

Bankautomaten spucken regelmäßig 100er und 50er aus. Und demnächst sind vermehrt gefälschte 10er oder 20er in Umlauf. Akzeptiert er dann nur noch Münzgeld ?!
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