Dies ist eine Diskussion zu Betrug ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
![]() |
| | LinkBack | Themen-Optionen | Thema durchsuchen | Ansicht |
| |||
| Betrug ? angenommen Käufer K findet bei einem Internet-Kleinanzeigen-Portal ein - überaus günstig - angebotenes Produkt und nimmt Kontakt mit dem Verkäufer V auf. V nennt den zu bezahlenden Gesamtbetrag mit 50 Euro + 6,50 Versandkosten. K überweist den Betrag noch am gleichen Tag per Online-Banking , 2 Tage später bestätigt V den Eingang des Geldes und sichert zu die Ware innerhalb der nächsten 3 Werktage loszuschicken. Nach etwa einer Woche meldet sich V und sagt er könne das Paket leider nicht losschicken , da die Versandkosten nun doch 14 Euro betragen würden. K weiss, dass dies nicht stimmen kann , denn es handelt sich hierbei um ein relativ kleines und leichtes Produkt. Auf Nachfrage hin erläutert V, dass er keinen Karton in passender Größe finden würde und deshalb auf 13,80 Versandkosten bestehen muss. K findet das nicht in Ordnung und bittet V sich entweder einen Karton in passender Größe zu suchen oder ihm sein Geld zurückzuüberweisen. Es kommt keine Antwort mehr von V. Erst nach einer weiteren Woche und etlichen Anfragen per Mail kommt eine Antwort, in der V einfach nur schreibt, dass er ja bereits gesagt hätte, dass er noch auf das restliche Porto wartet. K kommt sich verarscht vor und denkt, dass er es eventuell mit einem Betrüger zu tun hat - auch angesichts des wirklich sehr niedrigen Preises. Dennoch bietet K an , die restlichen Versandkosten nach Erhalt der Ware zu bezahlen oder V solle ihm einfach sein Geld zurücküberweisen. V sagt, dass er damit nicht einverstanden ist. Muss K nun wirklich die - überzogenen - Versandkosten im Voraus überweisen ? Vielen Dank für Antworten ! |
| |||
| AW: Betrug ? Also strafrechtlich wirds schwierig. Klar meldet sich V über längere Zeit nicht, ob da wirklich Vorsatz dahinter steckt, kann man so nicht sagen. Auch wenn das Produkt im Ganzen ziemlich billig erscheint und die Versandkosten überzogen sind. Zivilrechtlich würde ich hier an einen Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) denken. Bei so einem hohen Porto hätte der Käufer, wie er ja gesagt hat, sicher nicht bestellt. Da mir eine Vertragsanpassung aufgrund der Sturheit des V nicht möglich erscheint, sollte K das Geld zurückverlangen. |
| |||
| AW: Betrug ? Hi , danke für den Beitrag. K hat bereits sein Geld zurückverlangt , V geht darauf jedoch nicht ein. Gibt es hier irgendeine Frist an die sich V halten muss innerhalb derer er entweder die Ware versendet oder das Geld zurückgezahlt haben muss ? |
| |||
| AW: Betrug ? Ich würde V einfach eine Frist setzen. Ist eine Postadresse vorhanden? Ansonsten per E-Mail. Je nachdem wie die Kommunikation sonst geklappt hat eine 1-2 Wochen Frist. Dann würde ich noch mit rechtlichen Schritten drohen. Das hilft meistens. Sollte danach immer noch nichts passieren, sollte man mal die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen, falls vorhanden. Ansonsten aufjedenfall mal bei nem Anwalt vorbei schauen, wenns dringend wird. Oder das Geld zahlen und zweimal kräftig schlucken. |
![]() |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
| Ansicht | |
| |
Ähnliche Themen | ||
| Thema | Forum | Letzter Beitrag |
| Betrug oder kein Betrug ( Zahlungsunfähigkeit Zahlungsunwilligkeit ) | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 22.06.2010 21:30 |
| Betrug, versuchter Betrug ? | Strafrecht / Strafprozeßrecht | 23.01.2009 11:20 |
| Versuchter Betrug?Betrug? oder doch Raub mit Todesfolge? | Strafrecht - Hausarbeiten | 13.09.2006 19:26 |
© 2003-2011 JuraForum.de — Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke.
Sitemap | Kontakt | Datenschutz | AGB | Impressum
Suche: Rechtsanwalt | Steuerberater | Übersetzer
Rechtsanwalt Berlin | Rechtsanwalt Hamburg | Rechtsanwalt München | Rechtsanwalt Köln | Rechtsanwalt Frankfurt
Powered by vBulletin® Version 3.8.7 (Deutsch), Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
"Wiki" powered by VaultWiki v2.5.7, © 2008-2012, Cracked Egg Studios