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Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Dies ist eine Diskussion zu Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 07:36
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Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Mal angenommen ein Privatkäufer kauft von einem privaten Verkäufer in einer Auktion einen Computer auf dem ein Betriebssystem installiert ist. Der auf dem Gerät befindliche Lizenzaufkleber ist für das Vorgänger-Betriebssystem. Die Installationspartition wurde vom Verkäufer vor Verkauf gelöscht, die Lieferung von daraus selbst erstellten oder teilweise im Original mitgelieferten Installations-CDs wird verweigert.
1) Ist der Kaufvertrag seitens des Verkäufers erfüllt?
2) Kann der Verkäufer nur Wandlung anbieten oder kann der Käufer auch auf Erfüllung bestehen? Das angebotene Betriebssytem ist noch im Handel erhältlich.
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Alt 19.01.2012, 08:09
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AW: Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

was steht im vertrag zum lieferumfang ?
wie teuer war der pc ?
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Wenn ein Arzt einem Menschen eine schwere Wunde mit dem Bronzemesser beibringt und den Tod des Menschen herbeiführt,… so soll man ihm (dem Arzt) die Hand abschneiden.
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Alt 19.01.2012, 08:28
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AW: Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Es gibt ja Menschen, die glauben, dass zu einem Computer immer zwingend auch Festplatte und ein Betriebssystem gehören. Dem ist nicht so. Ich wüsste auch nicht, warum man ein selbst gekauftes Betriebssystem unbedingt mit verkaufen sollte. Würde ich auch nicht machen. Unter Umständen hat der Verkäufer auch eine Version, die er gar nicht an Nichtberechtigte weiter verkaufen darf, z.B. für Forschung&Lehre.

Hat man laut Vertrag natürlich das Betriebssystem mit erworben, so sollt es natürlich auch dabei sein.
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  #4 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 17:51
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AW: Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Wie schon im Text geschrieben steht bezog sich die Frage darauf, dass im Vertrag / der Auktion klar steht, dass das Betriebssystem mitgeliefert wird. Das sollte dann doch auch unabhängig von Ersteigerungspreis so sein? Muss der Käufer bei zufällig niedrigem Kaufpreis damit rechnen nicht nachvollziehbar legale Ware zu erhalten oder damit, dass einzelne Teile entgegn des Vertrags nicht mitgeliefert werden? Das ist ja wohl nicht deutsches Recht?
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  #5 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 18:00
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AW: Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Zitat:
Zitat von cowo Beitrag anzeigen
Wie schon im Text geschrieben steht bezog sich die Frage darauf, dass im Vertrag / der Auktion klar steht, dass das Betriebssystem mitgeliefert wird.
Das stand aber nicht so klar im Text, deshalb frage ich ja nach.

Zitat:
Das sollte dann doch auch unabhängig von Ersteigerungspreis so sein?
Natürlich, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart, wie z.b. "ab einem Gebot von xxx € gebe ich ein Betriebssystem dazu".

Zitat:
Muss der Käufer bei zufällig niedrigem Kaufpreis damit rechnen nicht nachvollziehbar legale Ware zu erhalten oder damit, dass einzelne Teile entgegn des Vertrags nicht mitgeliefert werden? Das ist ja wohl nicht deutsches Recht?
Der Käufer hat ein Recht darauf, dass der Vertrag eingehalten wird (Ausnahmen bestätigen die Regel). Zuerst sollte man aber mal den direkten Kontakt suchen. Was sagt der Verkäufer dazu?

Wenn er sagt: "Nee, da zahle ich ja drauf! Ich habe mit einem höheren Gebot gerechnet! Ich gebe auf keinen Fall ein BS dazu!", dann ist das sein Pech. Er muss nämlich liefern, andernfalls kann sich der Käufer u.U. ein vergleichbares Produkt woanders kaufen und dem Verkäufer in Rechnung stellen. Sollte er dies nicht bezahlen, so kann man das anmahnen und schließlich auch einen Mahnbescheid schicken (Mahnantrag stellen). Wenn er dann immer noch nicht zahlen will, dann geht es halt vor Gericht. Wenn er nicht völlig blöd ist, würde er dann aber zahlen.

Klar, das ist auch Arbeit für den Käufer. Da kann man nichts machen, wenn man auf sein Recht pochen will. Allerdings kann man Arbeitsausfall, Gerichtskosten, Mahngebühren, abgelaufene Schuhsohlen (Scherz!) und alles mögliche in Rechnung stellen, sofern da ein Zusammenhang besteht.

Am Rande: Wenn nur "ein Betriebssystem" ohne nähere Angaben verkauft wurde, dann kann man sich das Klagen sparen. Denn "ein Betriebssystem" gibt es auch kostenlos im Netz. Zum Beispiel Ubuntu.
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  #6 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 19:12
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AW: Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Zitat:
Zitat von cowo Beitrag anzeigen
Mal angenommen ein Privatkäufer kauft von einem privaten Verkäufer in einer Auktion einen Computer auf dem ein Betriebssystem installiert ist.
dann hat der käufer genau das bekommen, was er gekauft hat ..

stand irgend etwas im angebot, dass ein bestimmtes betriebssystem installiert ist und dass die original-software mitgeliefert wird ?

ich kenne auch angebote (keine ahnung, ob die legal sind), in denen steht zb: für testzwecke und zur demonstration für die funktionsfähigkeit des comoputer wurde ein BS aufgespielt, das ist vom käufer zu löschen ....
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  #7 (permalink)  
Alt 19.01.2012, 19:21
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AW: Betriebssystem ohne CDs und ohne Installationspartition

Ist da jetzt ein OS drauf oder nicht? Ich werde nicht so ganz schlau aus dem Text. Wenn eins drauf ist, dann ist doch alles in Butter oder nicht? Vorausgesetzt, es handelt sich beispielsweise um eine OEM-Version und nicht etwa um eine illegale Raubkopie.
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