Dies ist eine Diskussion zu Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar welche Rechte hat der Käufer in dem folgenden Fall. Kundin Bibi B. bestellt eine Digicam in einem Onlineshop "H". Die Ware ist bei Bestellung als "Lagerstand: Versand innerhalb 24h" gekennzeichnet. Am Ende des Bestellvorgangs wird die Ware sofort per Treuhandservice (Payp.) bezahlt. Es folgt eine Emailbestätigung der Zahlung durch den Treuhandservice und eine Email des Shops mit dem Wortlaut "Ihre Bestellung haben wir erhalten und bereits in unseren Systemen verarbeitet". Am nächsten Tag meldet sich der Shop "H" bei Kundin Bibi B. per Email und schreibt, dass der Artikel nicht mehr lieferbar sei. Es habe sich um ein Sonderangebot gehandelt (war aber so nicht gekennzeichnet), welches innerhalb von 3 Stunden ausverkauft war. Die Bestandsdaten würden nur zweimal am Tag aktualisiert,und die Kamera sei nicht mehr auf Lager. Die Email nach Kauf wäre nur eine Bestelleingangsbestätigung und keine Auftragsbestätigung gewesen (richtig???). Die Rückzahlung des Kaufpreises sei angewiesen. Bibi B. ist verärgert und sieht, dass am Tag der Stornierung immer noch die Ware im Shop mit "Lagerstand: Versand innerhalb 24h" angeboten wird, nun aber 50 Euro teurer ist. Welche Rechte hat Bibi B.? Kann Sie die Lieferung der Kamera fordern? Worauf kann sich Bibi B. ggf berufen? Handelt es sich bei der Shop-Email um eine Bestelleingangsbestätigung oder Auftragsbestätigung? Welche Rolle spielt die Bezahlung? Danke für eure Antworten! Viele Grüße Tinchen |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Um was es sich handelt, hängt vom Wortlaut der Bestätigungs-E-Mail des Shops ab. |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Ich neige dazu anzunehmen, dass der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde. Doch selbst wenn, so schätze ich die Chancen des Käufers die Kamera zum Sonderpreis zu kriegen als gering ein. Aber ich würde einfach mal hartnäckig bleiben, vielleicht lassen die sich dann ja auf eine Kulanzhandlung ein.
__________________ Demokratie ist, wenn man sich aussuchen kann, wer einen verarscht. (Hagen Rether) |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Na ja, ich habe ja schon den Wortlaut geschrieben: "Ihre Bestellung haben wir erhalten und bereits in unseren Systemen verarbeitet". Beide Begriffe tauchen nicht auf, auch nicht in der Betreffzeile (hier nur "Ihre Bestellung"). Alles weitere ist nur Blabla, dass die Ware schnellstens versendet wird und bei Versand eine Trackingnummer zugeschickt wird, es wird auch das Transportunternehmen genannt. |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Zitat:
![]() Wenn der Shop bereits angibt, dass das Paket zum Versand fertig gemacht wird und vom Unternehmen xy geliefert wird, dann ist darin durchaus ein Hinweis darauf zu sehen, dass der Shop die Bestellung bestätigt. Ein anderer schlagender Hinweis wäre die Bitte des Shops, den Artikel zu bezahlen. |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Und am Ende wird sich das Unternehmen auf Irrtum berufen und darauf hinweisen, dass eine Software die Mails automatisch versendet und sich da offensichtlich ein Fehler eingeschlichen hat. Oder sowas in der Art. Je nach Wert wird sich aber ein Unternehmen bei einem spürbar verärgerten Kunden doch zu einem Angebot hinreißen lassen - aus Kulanz. Wenn nicht: Pech.
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar was vollkommen unglaubwürdig ist, wenn es im Geschäftsablauf des Shops gängige Praxis ist. Das problem wird in einem solchen Fall wohl weniger die Durchsetzbarkeit sein und vielmehr die Frage, ob man sich den Stress bei dem Streitwert antun will. |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Bibi B. hat auf Liefererfüllung gedrängt und gemahnt, dass es sich offensichtlich um ein Lockvogelangebot handelt. Daraufhin bekam sie als Antwort von H., sie könne davon ausgehen, dass sich schon ausreichend Anwälte mit H.'s Bestellbestätigungen befasst hätten, in den letzten 2 Monaten wären es 4 gewesen. Man habe Bibi's Bestellung nicht als Auftrag erfasst. Also ist das wohl gängige Praxis bei diesem Händler. Merkwürdig nur, dass dieser H. über 100 5-Sterne Bewertungen bei einer einschlägigen Internetpreisvergleich-Seite hat. Bibi B. hat sich nun aus Frust an die Wettbewerbszentrale gewandt und den Fall als unlauteren Wettbewerb/Lockvogelangebot gemeldet. Dankeschön für eure Meinungen und Hilfen. Gruß Tinchen |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Dann war der Anbieter verpflichtet, vor Abgabe der Bestellerklärung klar und unmißverständlich darüber zu informieren, wie der Vertrag zustandekommen würde. ( Nämlich dadurch, daß der Verkäufer erklärt, das in einer Kundenbestellung liegende Vertragsangebot annehmen zu wollen. ) Was hatte derVerkäufer dazu mitgeteilt? Zudem mußte er vorher über "die Einzelheiten hinsichtlich der Lieferung" ( sowie der Bezahlung) informieren. Und ein "angeblich befristetes Sonderangebot" kann der Verkäufer im Nachhinein nicht behaupten, wenn er nicht seiner gesetzlichen Pflicht nachgekommen war, vorher darüber zu informieren: Artikel 246 EGBGB Bei Fernabsatzverträgen muss der Unternehmer dem Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung folgende Informationen ... zur Verfügung stellen: (...) 12. eine Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises. War denn vertraglich Vorkasse vereinbart? Zitat:
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2. Selbst wenn ein vertragliches Rücktrittsrecht bei "Nichtverfügbarkeit" vereinbart worden sein sollte, so wäre diese Voraussetzung ja nicht bereits schon dann erfüllt, wenn die Ware für den Händler weiterhin verfügbar wäre, er sie jedoch lediglich "nicht auf Lager" hätte. Zitat:
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Eine Mitteilung des Inhalts: Zitat:
( Mit den Worten : "Ich kaufe diesen Fisch" wäre ein wirksamer Kaufvertrag über ein in der Fleischtheke ausliegendes Rinder-Steak zustandegekommen, auf das der Käufer gedeutet hatte, und dessen Erklärung der Verkäufer auch mit dieser Bedeutung verstanden hatte. ) Zitat:
Zitat:
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z.B. ( schon gezahlter ) Sonderangebotspreis: 200; neuer Händlerpreis: 250; gängiger Marktpreis: 289,- -----> Der Verkäufer hätte 289 als Schadensersatz STATT der Leistung zu zahlen,/erstatten. ..... Zum einer Bestätigung eines Online-Shop-Preises: Zitat:
Zitat:
Der Shop möchte sich lediglich dem Käufer nicht zur Lieferung ( zu diesem Preis ) als verpflichtet ansehen. Der Shop ist aber weder noch nicht ( unzutreffendes Argument: noch kein bestätigter Vertragsschluß ) verpflichtet, noch ist er nicht mehr ( unrichtiges Argument: Rücktrittsrecht Nichtverfügbarkeit ) an seine Lieferverpflichtung gebunden. 11 |
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| AW: Bestellung: Händlerstorno weil Ware angeblich nicht lieferbar, aber lt Shop verfügbar Zitat:
Eine Kamera des genannten Typs scheint ja grundsätzlich auf Lager zu sein. Der Händler möchte sie nur nicht zu dem alten Preis verkaufen. Ob tatsächlich eine Charge oder sogar Sonderposten ausverkauft ist, welche der Händler zu guten Konditionen eingekauft hat, ist grundsätzlich sein unternehmerisches Risiko, da er insbesondere nicht auf die begrenzte Verfügbarkeit hingewiesen und bei Bestellung die Nichtverfügbarkeit nicht angegeben hat. Im Zeitalter der modernen Technik klingt der Lagerbestandsabgleich "zweimal täglich" reichlich vorgeschoben, insbesondere im Onlinehandel. Es scheint eine simple Schutzbehauptung zu sein. @once Zitat:
Zitat:
Ansonsten ausführlicher, fundierter Beitrag Deinerseits. |
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