Dies ist eine Diskussion zu Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Nach ausprobieren hat A festgestellt das der Fernseher "brummt". Also wurde der Fernseher in das Fachgeschäft R zurück gebracht, jedoch sagt der Verkäufer, das ein Fehler nicht vorliegt und das Gerät technisch einwandfrei in Ordnung wäre. A ist jedoch der Ansicht, das das Geräusch sicher nicht normal ist, da es enorm beim fernsehen stört. Hinzu kommt, das der Artikel im Sonderangebot war und zusätzlich vor dem Kauf ein Preisnachlass gewährt wurde. Fragen: - Hat A Anrecht auf Rückgabe des Gerätes und muss der Verkäufer das Fernsehegerät zurück nehmen - hat A Anrecht auf Umtausch des Gerätes - kann das Gerät innerhalb von 14 Tagen bei voller Kaufpreisersattung zurück gegeben werden ? - welche Rechte kann A sonst noch geltend machen ? Vielen Dank für eure Antworten ! |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Zitat:
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Im Zweifelsfall solle A sich z.B. an die Handwerkskammer wenden, wenn der Händler sich weiter stur stellt. Es sei denn A hätte durch das Sonderangebot und den darüber hinaus gewährten Preisnachlass auf seine Gewährleistung verzichtet und das Gerät z.B. als gebaraucht oder defekt gekauft... |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? gelöscht wegen Doppelposting... |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Danke für die Antwort ! A hat sich telefonisch über den Kaupreis informiert und das Geschäft R hat A zurückgerufen und den Kauf zu den Preiskonditionen bestätigt. A hat das Gerät jedoch dann persönlich beim Fachgeschäft R abgeholt und den Betrag für das Gerät direkt vor Ort bezahlt. Wo kann nachgelesen werden ( §§ ), dass das Gerät nun doch innerhalb der 14 Tagen vom Verkäufer zurück genommen werden muss? A kann den Defekt nicht nachweisen, da das besagte "brummen" nur in der Wohnung des A auftritt und das Fachgeschäft R angeblich kein brummen vernehmen kann bzw davon ausgeht das das normal sei. Hat A also nur die Möglichkeit sich bei der Handwerkskammer über den Verkäufer zu beschweren, oder kann er doch noch irgendwie vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurück bekommen ? Edit: A hatte beim Kauf des Gerätes weder auf Gewährleistung verzichtet, noch hat er das Gerät als Defekt gekauft. Preis wurde vereinbart, da A im Fachgeschäft T das Gerät zu einem besseren Preis bekommen hätte. |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Zitat:
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Ein 14-tägiges Recht wegen eine Fernabsatzvertrages wird wohl daran scheitern, dass hier kein Fernabsatzvertrag vorliegt: Zitat:
Hinsichtlich des Brummens, müsste man herausfinden, ob alle Geräte dieses Typs das Brummen aufweisen oder nur dieses spezielle. Wenn es sich nur um dieses spezielle handelt, dann kann man von einem Mangel ausgehen. In einem solchen Fall kann und muss der Käufer unter Setzung einer angemessenen Frist Nachbesserung verlangen. Diese besteht nach seiner Wahl in der Lieferung einer mangelfreien Sache oder in der Reparatur. |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Zitat:
Danke fure Eure Antworten. |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Anmerkung zum "brummen": Es könnte sich hierbei um eine s.g. "Brummschleife" handeln, die bei A auftritt, aber nicht bei R. Hier liegt kein Fehler oder defekt vor, da es an der Verkabelung bei A liegt. Hier hilft ein Mantelstromfilter. Sollte das Gerät ein Plasma sein, so ist hier ein "Hintergrundbrummen" (gerade bei den preiswerteren Geräten" normal (auch bei ältere Modelle9 - auch hier liegt kein tech. Defekt vor. |
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| AW: Besteht ein Recht auf Rückgabe/Umtausch/14-Tages-Recht ? Zitat:
Mehr habe auch ich nicht behauptet! |
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