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Beschädigung beim Versand!

Dies ist eine Diskussion zu Beschädigung beim Versand! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 04.07.2011, 18:20
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Beschädigung beim Versand!

Kann sich ein Versandunternehmen einfach mit der Begründung (Verpackungsvorschriften) nicht Ordnungsgemäß aus der Haftung ziehen?
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Alt 04.07.2011, 20:04
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AW: Beschädigung beim Versand!

kannst du die frage verständlich formulieren? es schadet nicht den sachverhalt in 3 bis 5 sätzen kurz zu schildern.
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  #3 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 20:31
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AW: Beschädigung beim Versand!

Hallo,

Also Herr X hat einen Computer mit dem Versandunternehmen XYZ versendet. Herr X ging davon aus das Er den Computer sehr gut verpackt hat. Er hat ein Paket verwendet welches ungefähr 25 - 30 % größer ist als der Inhalt.

Herr X hat die Ware in einer Folie eingewickelt und die Freiräume innerhalb des Paketes auch mit dieser Folie ausgefüllt. Gerade so das der versendete Gegenstand noch etwas Spiel hat aber ebend nicht so viel Spiel das er im Paket Hin und her rutschen würde.

Jetzt muss sich wohl beim Versand der CPU Kühler gelöst haben und so muss dann ein weiterer Schaden entstanden sein. Herr X denkt sich jetzt aber das der Lüfter sich egal wie man das Paket auch verpackt immer lösen wird sobald man ein Paket schmeißt. Und das wird der Fall gewesen sein.

Man weiß wie die Fahrer der Versandunternehmen die Pakete behandeln. Nicht alle aber einer reicht ja schon.

Die eigentliche Frage wäre dann: Kann das Versandunternehmen jetzt einfach sagen die Verpackung ist unzureichend und muss demnach nicht mehr für den entstandenen Schaden haften?

Ich hoffe es ist verständlich genung. Danke....
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  #4 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 20:46
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AW: Beschädigung beim Versand!

ein transportschaden dürfte hier nicht nachweisbar sein bzw. nicht vorliegen.

pakete werden schon mal geworfen. wenn man eine ware nicht so verpacken kann, dass sie dem stand hält, hätte man sie besser nicht schicken sollen.
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  #5 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 21:08
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AW: Beschädigung beim Versand!

Das heißt?

Wer wäre dann der Blöde in der Geschichte wenn ein Versandschaden nicht nachweißbar ist? Der Versender, Der Empfänger oder doch Der Transporteur.

Weiter wäre noch zu erwähnen das der Empfänger das Paket zum Versandunternehmen zwecks Reklamation eingesendet hat. Das Versandunternehmen hat ja bekanntlich die Haftung von sich gewiesen aus bekannten Gründen.

Jetzt hat der Empfänger das Paket nach eigenen Angaben ohne es erneut zu öffnen an den eigentlichen Versender zurückgesandt. Der Versender hat das Paket dann bekommen und das Paket geöffnet. Jetzt war es so das die CPU nicht mehr im Computer war. Wie sollte man denn dann vorgehen? Ist schon Kurios um nicht zu sagen Mysteriös oder?
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  #6 (permalink)  
Alt 04.07.2011, 21:32
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AW: Beschädigung beim Versand!

Zitat:
Zitat von ALG2 Beitrag anzeigen
Wer wäre dann der Blöde in der Geschichte wenn ein Versandschaden nicht nachweißbar ist?
diejenige, die den versand einer hyper-empfindlichen ware veranlasst bzw. das paket gepackt hat.

Zitat:
Jetzt war es so das die CPU nicht mehr im Computer war. Wie sollte man denn dann vorgehen?
da wird man sich an das versandunternehmen wenden müssen.
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