Dies ist eine Diskussion zu B2B oder B2C das ist hier die Frage.......?! innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| B2B oder B2C das ist hier die Frage.......?! mal angenommen Händler A verkauft über ein Auktionshaus, sagen wir mal, Tonerpatronen welche aufgearbeitet wurden von A. Nun kauft Kunde B (Privat bei Auktionshaus angemeldet) eine Patrone bei A und bezahlt diese über Paypal (auch Privat) und möchte aber die Ware an eine Firmenadresse bei der er Arbeitet liefern lassen und auch die Rechnung soll auf die Firma ausgestellt werden. Nun stellt B fest, das die Ware defekt ist und reklamiert diese bei A und möchte sein gezahltes Geld zurück. Darf A dies verweigern, weil er B als Firma sieht? Nun will A dem B das Geld wieder geben, wenn B keine Bewertung bei dem Auktionshaus abgibt, ist das schon eine versuchte Erpressung? Nun hat A dem B eine neue Patrone geschickt, obwohl B das nicht wollte, aber B hat diese angenommen und benutzt und musste nach kurzer Zeit feststellen, das diese Patrone nur 1/6 der angegebenen Seiten gehalten hat und reklamiert wieder bei A. Nun hat B den A negativ bewertet und A möchte nun das Geld für die 2. Lieferung über ein Inkasso Unternehmen eintreiben lassen, obwohl B keine weitere Rechnung und auch keine Mahnung erhalten hat. Und A möchte noch Schadenersatz von mehreren tausend Euro wegen der negativen Bewertung von B haben. Kann A soviel Schadenersatz wegen einer negativen Bewertung verlangen? Vielen Dank für alle Antworten und sonnige Grüße ANA |
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| AW: B2B oder B2C das ist hier die Frage.......?! Hallo, sofern der Kunde in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt hat, ist er Unternehmer. Unter anderem ist die Rechnungsstellung auf ein Unternehmen ein Indiz dafür. Eine abgegebene Bewertung muss den Tatsachen entsprechen sonst macht sich der "Schreiber" ggf. Schadenersatzpflichtig. Die Höhe muss der Geschädigte nachweisen. |
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