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Autoverkauf, Käufer kontrolliert Fahrzeug

Dies ist eine Diskussion zu Autoverkauf, Käufer kontrolliert Fahrzeug innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 12.10.2011, 11:33
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Cool Autoverkauf, Käufer kontrolliert Fahrzeug

Mal ein schwieriges juristisches Beispiel:

Ein Fahrzeug weist Ölprobleme auf (Öldrucklampe leuchtet manchmal). Es wird in die Werkstatt gebracht. Nachdem einige Dinge ausgeschlossen, der Öldruck gemessen, tippt diese auf "Ölpumpendefekt". Genau könne man dies aber erst sehen, wenn das Fahrzeug schon auseinandergeschraubt wäre. Dies ist dem Besitzer zu aufwendig und zu teuer - so dass er beschließt sein Fahrzeug zu verkaufen.

Im Inserat gibt er den Öldruckfehler an, wie er sich bemerkbar macht etc. Im Kaufvertrag steht wörtlich "Fahrzeug weist Öldruckverlust auf". Der Verkäufer ist Privatmann. Der Kaufvertrag kam aus dem Internet und ist extra für Privatverkäufer (Sachmängelhaftung, Gewährleistung Vermerke vorhanden). Es wurde mündlich noch einmal erwähnt, dass die Öldrucklampe leuchtet, das Fahrzeug in der Werkstatt war - eventuell die Ölpumpe sein könnte.

Bisher war der fiktive Fall leicht, nun wirds schwer:

Mal angenommen nun ist der Käufer ein Autohändler. Nach der Fahrzeugabholung mit Transporter geht das Auto gleich in seine Werkstatt. Wird auseinandergeschraubt und er stellt fest - nicht die Ölpumpe wäre kaputt sondern irgendwas anderes oder gar ein beginnender Motorschaden. Oder der Käufer stellt beim auseinander schrauben fest, das am Auto noch viel mehr kaputt ist, als nur die Ölpumpe und er eigentlich Schrott kaufte.

Hätte der Verkäufer (Privat, null Technikerfahrung) etwas zu befürchten, wenn er wahrheitsgemäße Angaben machte? In einem z.B. 20 Jahre alten Auto steckt man schließlich nicht drin und ein Gutachten macht man dafür auch nicht.
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Alt 16.10.2011, 11:40
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AW: Autoverkauf, Käufer kontrolliert Fahrzeug

Solange es sich nicht um offensichtliche Mängel handelt, der Verkäufer alle sonstigen ihm bekannten Mängel angegeben hat und keine der zugesicherten Eigenschaften mit Mängel behaftet sind, kann da eigentlich nichts passieren. Insbesondere dann nicht wenn der Käufer ein Händler ist.
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