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Autoverkauf

Dies ist eine Diskussion zu Autoverkauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 21.01.2012, 16:30
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Autoverkauf

Angenommen es kauft sich jemand ein gebrauchtes Auto mit noch 4 Monaten Tüv , das ein Unfall Fahrzeug ist. Man repariere es und verkaufe es wieder weiter. Der Schaden ist an der Hinteren Achse und am Radlauf der verbogen ist.
Die Achse wurde ausgebaut und einen neuen Halter eingeschweißt von dem der es wieder verkaufen will.
1. Wenn man ihn jetzt verkauft und der KÃufer fÃhrt damit zum Tüv und kommt nicht durch weil die Achse geschweißt wurde, ist der verkäufer Schuld und muss ihm das Geld zurückgeben? Wenn darauf hingewiesen wurde dass an der Achse geschweißt wurde?

2.Wenn man ihn verkauft a) mit dem restlichen Tüv und es passiert ein Unfall, weil die Achse gebrochen ist, wird dann der Verkäufer eingesperrt und muss für entstandene SchÃden aufkommen? b)wenn man ihn mit neuem Tüv verkauft und es passiert ein Unfall, ist dann auch noch der Verkäufer schuld wenn der Tüv Mensch nicht sieht dass geschweißt wurde?

3. Muss der Verkäufer sagen, dass gespachtelt wurde am Radlauf wenn man das jetzt nicht mehr sieht?

4. Wen man sagt, "der Bekommt sicher noch mal Tüv" beim Verkauf, er bekommt aber keinen Tüv. Hat der Verkäufer dann ein Problem?

5. Muss ich den Unfall überhaupt angeben, da sie ja eingentlich keine Mängel sind und alles behoben wurde?
Wäre für ein paar Informationen sehr Dankbar! Vielen Dank schon mal!
Mit Freundlichen Grüßen,
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