Dies ist eine Diskussion zu Autounfall mit Sommerreifen, Händler hat Winterreifen versprochen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Autounfall mit Sommerreifen, Händler hat Winterreifen versprochen man nehme an, Person A ist mit einem Familienangehörigen B zum Händler H gegangen, um dort ein Auto probe zu fahren. Während dem Gespräch hat A gefragt, ob das Auto Winterreifen hätte. H meinte daraufhin, er sei kein Reifenspezialist, aber nach kurzem betrachen geht er davon aus, dass es Winter- oder Ganzjahresreifen seien. Ein paar Tage später kauft A das Auto. Noch ein paar Tage später fährt A mit dem Auto morgens zur Arbeit. Auf dem Hinweg will A bremsen, weil der Vordermann mit einem Abstand von ca 50 Metern zum stehen gekommen ist. Der Untergrund ist nass und matschig, die Straße viel befahren, es schneit. Das Auto rutscht weg, A fährt damit seitlich gegen die Leitplanke und hat eine große Delle im Kotflügel und Kratzer im Lack an der Seite. Es stellt sich heraus, dass das Auto doch keine Winterreifen sondern nur Sommerreifen hat. A hat sich beim fahren so verhalten, dass es mit Winterreifen definitiv nicht zu einem Unfall gekommen wäre. Kann A nun vom Händler H verlangen, dass dieser die Reparatur zahlt und Winterreifen (neu oder gebraucht) bereitstellt? Würde es einen Unterschied machen, wenn im Vertrag "Der Verkäufer verkauft hiermit das [..] Fahrzeug [..] im gebrauchten Zustand, nach Probefahrt und unter Ausschluß jeglicher Gewährleistung. Gekauft wie gesehen!" stehen würde? Schließlich ist H Händler und meines Wissens sind solche Klauseln bei Händlern nichtig. Ich wäre dankbar für einen Rat! Viele Grüße, pp |
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| AW: Autounfall mit Sommerreifen, Händler hat Winterreifen versprochen Ja - solche Klauseln sind bei Händlern unwirksam. Aber was Winter-/Sommerbereifung angeht hab ich Zweifel... Waren vertraglich Winter- oder Ganzjahresreifen vereinbart? Nur dann könnte A wegen eines Sachmangels die Lieferung entsprechender Reifen verlangen. Hier hat der Händler gesagt er gehe davon aus, dass diese Reifen Winter- oder Ganzjahresreifen sind, hat aber deutlich zum Ausdruck gebracht, dass er sich nicht sicher ist. Wenn sich A auf diese bewusst unsichere Aussage verlässt würde ich sagen, dass die konkreten Reifen am Fahrzeug vereinbart waren. Schadensersatz würde ich aus diesem Grund auch eher verneinen. Hier kommt noch dazu, dass A als Fahrzeughalter SELBST verpflichtet ist für Winterbereifung zu sorgen. Er kann sich nicht auf die unsichere Aussage eines Kfz-Händlers verlassen. Zumindest würde ich eine Mitverschuldensquote annehmen. Es kommt natürlich sehr darauf an, was tatsächlich beim Verkaufsgespräch gesagt und getan wurde. Wenn H den Eindruck gemacht hat, dass das definitiv Winter- oder Ganzjahresreifen sind würde die Sache anders aussehen. Aber so war es ja nicht. Grundsätzlich ist jeder Käufer selbst verpflichtet zu gucken was genau er da eigentlich kauft.
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