Dies ist eine Diskussion zu Autokauf über dritte innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen... Ich möchte einen Gebrauchtwagen kaufen. Der Verkäufer ist nicht Halter. Er verkauft das Fahrzeug für seinen Schwiegersohn, der wiederum nicht bei Verauf anwesend ist. Verkäufer und Käufer sind Privatpersonen. Meine Frage ist, ob es mit Risiken verbunden ist, das Fahrzeug über eine Dritte Person zu kaufen, da diese über eventuelle Mängel nicht so sehr im Bilde sein kann, wie der Halter und somit Fahrer. Der Kaufvertrag wir unter Ausschluß der Gewährleistung geschlossen. Im Falle, dass kurzfristig gravierende Mängel auftreten, die vor dem Kauf nicht erkennbar waren, den Verkäufer aber bekannt gewesen sein mussten, habe ich soweit ich weiß Rechtliche Möglichkeiten. Wie ist es in meinem Fall? Der Verkäufer könnte sagen, dass das Fahrzeug nicht von ihm gefahren wurde und er somit über diese Mängel nicht informiert war. Sollte man von so einem Kauf wegen dem rechtlichen Hintergrung Abstand halten? Gruß, Worstcases |
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| AW: Autokauf über dritte In diesem Fall verkauft der Schwiegersohn das Fahrzeug, lässt sich dabei lediglich vom Schwiegervater vertreten ("verkauft für den Schwiegersohn"). Auch hier ist relevant, von welchen Mängeln der Schwiegersohn wusste, da er sich ansonsten der Haftung wg. arglistiger Täuschung durch Zwischenschaltung eines arglosen Vertreters entledigen könnte. Wenn der die Willenserklärung für den eigentlichen Verkäufer Abgebende nicht der Halter ist würde ich mir allerdings immer eine schriftliche Vollmacht zeigen lassen! MfG Legal Eagle
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