Dies ist eine Diskussion zu Auto Privatverkauf! Nach 2 Monaten Zahnriemenschaden. Pflichten des Verkäufers ? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Ich bitte Sie um einige Meinungen in folgendem Beispiel: Eine Person lässt sein Auto privat warten und lässt unter anderem den Zahnriemen sowie Umlenk-, Spannrollen und Wasserpumpe daran erneuern. Er fährt den Wagen noch einen knappen Monat und verkauft den Wagen dann privat an privat. Die Person (Verkäufer) weist auf die ihm bekannten Mängel hin. Die Person weist auch darauf hin dass der Wagen privat gewartet wurde. An dem Wagen waren keine weiteren Mängel als die, die genannt wurden und es wurden keine verdeckten Mängel verschwiegen (Arglist etc). Nach knapp zwei Monaten wird der Verkäufer angerufen und darüber informiert das der Zahnriemen abgesprungen bzw. gerissen sein soll und der Motor wohl einen kapitalen Folgeschaden erlitten hat. Nun wird der Verkäufer gebeten den Wagen zurückzukaufen bzw. für die komplette Reparatur und/oder teilweise für die Reparatur des Wagens aufzukommen. Im Kaufvertrag wurde nur festgehalten dass der Verkäufer auf die ihm bekannten Mängel hinweist, es steht aber keine Klausel im Vertrag, dass er jegliche Gewährleistung ausschließt. Der Wagen lief vorher vier Jahre einwandfrei und wurde immer von der gleichen Hand privat gewartet, die Wartung war ein Monat vor Verkauf des Wagens (also trat der Schaden drei Monate nach der Wartung ein). Nun ist die Frage was die Rechte und Pflichten des Verkäufers in diesem Fall sind? Muss der Verkäufer nach zwei Monaten dafür einstehen das der Käufer ein Problem mit dem Fahrzeug hat? Weil der Zahnriemen ein Monat vor Verkauf privat gemacht wurde und zwei Monate nach Verkauf kaputt gegangen ist? War es ein versteckter Mangel? War es kein versteckter Mangel? An einem Zahnriemen hört man normalerweise doch wenn etwas nicht stimmt. Wenn er falsch montiert gewesen wäre, wie konnte er dann 2 ½ Monate lang halten und nicht geräuschmäßig auffällig werden? Wie ist der Käufer bzw. dessen Familienmitglieder mit dem Wagen umgegangen? Wenn der Verkäufer die ganze Zeit ruhig gefahren ist und der Käufer die ganze Zeit Vollgas gegeben hat? Muss der Verkäufer nun den Sündenbock für falsches Fahrverhalten spielen? Was wäre wenn der Zahnriemen tatsächlich die Ursache ist, muss der Verkäufer dann dafür rechtlich gerade stehen? Ich freue mich auf ihre Meinungen. |
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| Zitat:
Der Wagen lief einwandfrei. Zitat:
ist das dann Pech für den Verkäufer? |
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