Dies ist eine Diskussion zu Auto nach z.B. 200km defekt innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Auto nach z.B. 200km defekt Mich würde folgender theoretischer Sachverhalt interessieren. Angenommen ein privater Verkäufer A verkauft an eine andere Privatperson B einen zum Verkaufszeitpunkt funktionsfähigen Gebrauchtwagen und schließt einen Standardvertrag (z.B. ACBD, AutoScoot25 etc.) der die Sachmängelhaftung ausschließt. Der Käufer B, meldet sich in dem fiktiven Fall nach zwei Tagen und schreibt, dass nach z.B. 200km die Batterieleuchte erschien. Käufer B würde in den fiktiven Fall das Auto erst einmal abschalten um es erneut versuchen zu starten. Dieser Versuch misslingt. Der Wagen startet nicht. Käufer B ruft einen Pannendienst der eine defekte Lichtmaschine feststellt und schleppt den Wagen ab. Käufer B erwirbt eine Lichtmaschine bei einem Mechaniker und dieser teilt dem Käufer B mit, dass die Reparatur z.B. 670 Euro inkl. Einbau kosten soll. Der Käufer B meldet sich beim Verkäufer A und verlangt zumindest eine 50% Beteiligung, wobei er als Normalfall eine sofortige Rückgabe als normal ansehen würde. Der Verkäufer A wusste definitiv nichts von einer defekten Lichtmaschine. Wie würde es in diesem fiktiven Fall aussehen? |
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| AW: Auto nach z.B. 200km defekt Keine Ansprüche des Käufers bei Auschluss der gesetzl. Gewährleistung; es sei denn der Käufer könnte dem Verkäufer sicher nachweisen, dass dieser zum Verkaufszeitpunkt von einem betreffenden Schaden gewußt hat, und diesen verschwiegen hat (arglistige Täuschung); hierfür lassen sich aus dem Sachverhalt aber keine Anhaltspunkte erkennen. |
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