Dies ist eine Diskussion zu Auftragsbestätigung unvollständig innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Auftragsbestätigung unvollständig vielleicht kann mir jemand auf folgende Frage eine Antwort geben. Wer haftet für eine unvollständige Artikelbeschreibung in einer Auftragsbestätigung. (Verkäufer oder Käufer) Beispiel: Angenommen in einem Geschäft sucht man sich einen Artikel vor Ort aus. Der Verkäufer Zeigt den Artikel der noch bestellt werden muss (z.B. eine Tür). Man entscheidet sich für diese Tür und bekommt später per email eine Auftragsbestätigung die man für die Bestellung unterschrieben zurückschicken soll. Auf der Auftragsbestätigung fehlt allerdings ein Detail (Füllung der Tür, die es in verschiedenen Ausführungen gibt). Im Geschäft war der Artikel jedoch komplett beschrieben. Nun würde man nach unterschreiben der Auftragsbestätigung mehrere Türen eingebaut bekommen, die nun eine andere Innenfüllung hätten. Später bemerkt man jedoch den "Fehler". Hat man das Recht die Türen zu bekommen die man wollte, weil es ein Fehler des Verkäufers war, den Artikel genau zu beschreiben oder ist man der "Dumme" weil man das Angebot nicht genau geprüft hat. Für die mündliche Absprache stünde kein Beiweis zur Verfügung. Kann man sich darauf berufen, dass man natürlich davon ausgegangen ist, dass man den gezeigten Artikel bekommt? Danke im Vorraus |
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| AW: Auftragsbestätigung unvollständig Ohne den Sachverhalt genau zu kennen und nur aus dem Bauch heraus würde ich sagen, dass der Mangel wohl nicht erheblich ist und daher eine Nachlieferung neuer Türen mMn ausscheidet. |
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| AW: Auftragsbestätigung unvollständig Danke für die Antwort. Gehen wir mal davon aus, dass der Mangel erheblich wäre, weil z.B. der Schallschutz bei der Falschlieferung deutlich niedriger wäre oder der Qualitätsunterschied erheblich wäre. Viele Grüße |
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| AW: Auftragsbestätigung unvollständig Hallo, hat der Kunde auch weniger bezahlt? Demnach sollte es doch auch eine Preisdifferenz zum Ausstellungsstück gegeben haben. |
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| AW: Auftragsbestätigung unvollständig Hallo, danke für die Antwort. Angenommen über den Preis kann man es nicht herausfinden. Es geht mir darum ob der Verkäufer dafür haftet wenn er ein Detail nicht explizit aufgelistet hat und nun Verkäufer und Käufer unterschiedliche Ansichten haben was zu leisten ist. Oder ob der Käufer einfach pech hat. |
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| AW: Auftragsbestätigung unvollständig Der Käufer muss grundsätzlich nachweisen, dass der Verkäufer die geforderte Leistung auch schuldet. Das etwas nicht explizit aufgelistet wurde, ist demnach mMn das Problem des Käufers. |
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