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Artikelbeschreibung/ Artukelzustand Onlinekauf

Dies ist eine Diskussion zu Artikelbeschreibung/ Artukelzustand Onlinekauf innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 00:15
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Artikelbeschreibung/ Artukelzustand Onlinekauf

Mal angenommen, über ein Online Auktionshaus wurde ein hochwertiges Elektrogerät als "NEUwertig mit 20 Monate Garantie, Kaufdatum:yy-mm-dd (4 Monate in der Vergangenheit)" verkauft. Weiter hätte der Privatverkäufer angegeben, dass gas Gerät "aus privaten Gründen" verkauft wird.
Wäre es in diesem Fall eine Täuschung des Käufers, wenn das Gerät nicht wie anzunehmen 4 Monate alt wäre, sondern vorher schon für ca. 6 Monate als Vorführgerät in einem Elektromarkt gestanden hätte, also 10 Monate alt wäre?
Wäre es schon fast Betrug der Verkäufers, wenn er es absichtlich verschwiegen und missverständlich formuliert hätte?
Vielen Dank für eure Meinungen zu dem Thema.
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  #2 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 11:30
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AW: Artikelbeschreibung/ Artukelzustand Onlinekauf

Der Verkäufer hat eine Aufklärungspflicht in allen Punkten, die den (Gebrauchs-) Wert des Kaufgegenstandes bestimmen;
das würde dann eventuell unter Arglistige Täuschung fallen.
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  #3 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 12:14
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AW: Artikelbeschreibung/ Artukelzustand Onlinekauf

Zitat:
Zitat von Paddischa Beitrag anzeigen
Mal angenommen, über ein Online Auktionshaus wurde ein hochwertiges Elektrogerät als "NEUwertig mit 20 Monate Garantie, Kaufdatum:yy-mm-dd (4 Monate in der Vergangenheit)" verkauft. Weiter hätte der Privatverkäufer angegeben, dass gas Gerät "aus privaten Gründen" verkauft wird.
Wäre es in diesem Fall eine Täuschung des Käufers, wenn das Gerät nicht wie anzunehmen 4 Monate alt wäre, sondern vorher schon für ca. 6 Monate als Vorführgerät in einem Elektromarkt gestanden hätte, also 10 Monate alt wäre?
Wäre es schon fast Betrug der Verkäufers, wenn er es absichtlich verschwiegen und missverständlich formuliert hätte?
Vielen Dank für eure Meinungen zu dem Thema.
Wieso? Der Verkäufer hat doch nur gesagt, wann er es verkauft hat und nicht wie lange es der Händler hatte. Betrug setzt übrigens einen Schaden voraus. Der ist hier nicht ersichtlich.
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  #4 (permalink)  
Alt 03.12.2011, 12:28
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AW: Artikelbeschreibung/ Artukelzustand Onlinekauf

Zitat:
Zitat von Paddischa Beitrag anzeigen
Mal angenommen, über ein Online Auktionshaus wurde ein hochwertiges Elektrogerät als "NEUwertig mit 20 Monate Garantie, Kaufdatum:yy-mm-dd (4 Monate in der Vergangenheit)" verkauft. Weiter hätte der Privatverkäufer angegeben, dass gas Gerät "aus privaten Gründen" verkauft wird.
Wäre es in diesem Fall eine Täuschung des Käufers, wenn das Gerät nicht wie anzunehmen 4 Monate alt wäre, sondern vorher schon für ca. 6 Monate als Vorführgerät in einem Elektromarkt gestanden hätte, also 10 Monate alt wäre?
Wäre es schon fast Betrug der Verkäufers, wenn er es absichtlich verschwiegen und missverständlich formuliert hätte?
Vielen Dank für eure Meinungen zu dem Thema.
Nein wieso denn? Wenn der Kaufvertrag mit Kaufdatum übereinstimmt und entsprechend die Garantie noch läuft, hat er doch all das eingehalten was er versprochen hat.
Oder hat das Gerät durch das Vorführen Schäden oder ähnliches davongetragen=?
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