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Anspruch auf neues oder besseres Produkt nach zweimalig fehlgeschlagener Reperatur?

Dies ist eine Diskussion zu Anspruch auf neues oder besseres Produkt nach zweimalig fehlgeschlagener Reperatur? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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  #1 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 11:59
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Anspruch auf neues oder besseres Produkt nach zweimalig fehlgeschlagener Reperatur?

Morgen,
angenommen der Käufer K kauft bei einem Händler H ein Produkt P. Das Produkt P wurde zweimal vom Vertrieb V, nicht vom Händler H, repariert und ist nun wieder defekt. Muss der Kunde K jetzt beim Händler H vom Kaufvertrag zurücktreten oder kann er diese Ansprüche auch beim Vertrieb V direkt geltend machen? Kann der Kunde K, wenn er nicht zurücktrten möchte, ein neues oder sogar ein besseres Produkt ( ggf. mit Aufpreis) verlangen, oder ist dies nicht üblich. Welche Rechte hat der Kunde K sonst noch?

Grüße
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Alt 14.07.2008, 13:26
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AW: Anspruch auf neues oder besseres Produkt nach zweimalig fehlgeschlagener Reperatur?

K hat einen Kaufvertrag mit H geschlossen. Er will von diesem Kaufvertrag zurück treten, also muß der Rücktritt auch gegenüer H erfolgen. K hat die ihm gem. § 437 Alt. 1 u. 2 BGB zustehenden Rechte. Also:

Nacherfüllung (ist bereits zweimal fehl geshlagen)
Rücktritt
Minderung des Kaufpreises
__________________
Heiner
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Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

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  #3 (permalink)  
Alt 14.07.2008, 15:32
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AW: Anspruch auf neues oder besseres Produkt nach zweimalig fehlgeschlagener Reperatur?

Hm, aber K könnte über V versuchen ein neues P im Austausch gegen das alte P zu erhalten?
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  #4 (permalink)  
Alt 15.07.2008, 08:28
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AW: Anspruch auf neues oder besseres Produkt nach zweimalig fehlgeschlagener Reperatur?

Nochmal zum Nachlesen:

Die Reparatur durch V sielt keine Rolle. V handelt in dem Fall als Erfüllungsgehilfe des H. K hat einen Vertrag mit H und sonst mit niemanden. Also auch nur gegen H Ansprüche.
__________________
Heiner
__________________________________________________ __________________________
Das Gesagte stellt keine Rechtsberatung dar sondern gibt lediglich meine persönliche Meinung wieder.

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