Dies ist eine Diskussion zu Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... mal angenommen man bestellt bei einem Onlineshop zu guten Konditionen ein Produkt. Dieses Produkt stellt sich dann als nicht lieferbar herraus. Der Kunde wird vertröstet, dass er warten könne oder alternativ die Bestellung stornieren. Der Kunde entscheidet sich zu warten, aber der Shop storniert ungefragt die Bestellung. Nun gibt es dieses Produkt aber in anderen Shops nur noch deutlich teurer 350 € (alter Preis) im Vergleich zu 550 € (neuer Preis). Zum Zeitpunkt des Kaufes boten jedoch mehrere Shops diesen Artikel zu ähnlichen Konditionen an, der gewählte Shop hatte sehr gute Bewertungen. Wie müsste der Nutzer dann vorgehen? Ist soetwas rechtlich erlaubt? Vielen Dank für eure Ideen Geändert von cRaZy-bisCuiT (04.11.2010 um 13:28 Uhr). |
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Das kommt entscheidend auf die AGB des Händlers und den genauen Inhalt des Schriftwechsels an. Viele behalten sich die Annahme des Angebotes sehr lange vor. Eine Auftragsbestätigung muss dann noch nicht die Annahme eines Angebotes sein. Sollte es deshalb an einem Vertrag fehlen, kämen nur Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen in Betracht. Das könnte aber schwierig werden, weil der Händler ja durch die AGB deutlich gemacht hat, bis zu seiner aktiven und ausdrücklichen Annahme nicht gebunden sein zu wollen.
__________________ --- Keine Rechtsberatung! --- Keine Einzelfallbetrachtung! --- Der Beitrag dient nur dem kreativen Austausch unter Interessierten. Wer zwei linke Hände hat sollte die Rechte studieren... |
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Angenommen der Händler schreibt laut AGB, dass man durch Anklicken des Buttons "Bestellung Absenden" eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren abgibt und der Kaufvertrag komme mit der separaten Auftragsbestätigung oder Lieferung der Waren zustande... bedeudet das dann nicht, dass sofern die Auftragsbestätigung gesendet wurde das Angebot bindend ist? Zuvor schreibt der Händler allerdings, dass die Darstellung der Produkte im Online-Shop keine rechtlich bindenden Angebote seien, sondern eine Aufforderung zur Bestellung darböten. Alle Angebote gelten nur „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt sei. Auch Irrtümer seien vorbehalten. Sofern der Käufer aber eine E-Mail mit der Angabe: Vielen Dank für Ihren Einkauf auf XXX. Sie haben den folgenden Artikel gekauft: XXX, Preis, Datum usw. - gilt dann nicht, dass eine Auftragsbestätigung gesendet wurde und ich somit das Angeboz zu diesen Konditionen wahrnehmen darf? Würde es etwas an dem Sachverhalt ändern, wenn der Shop Mitglied beim TrustedShop Siegel ist? |
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Zitat:
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Ich verstehe. Der Käufer hätte rechtlich betrachtet wohl leider keine Chance. Es scheint sich bei dem Schreiben nur um ein machinelles zu handeln. Das heißt, dass der Käufer ggf. noch auf die Kulanz des Shops pochen kann (Kundenzufriedenheit, gute Bewertung o.ä. sind sicher kaum einem Betreiber unwichtig). Vielen Dank für die Informationen. |
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Zitat:
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Ich nehme allerdings an, dass der Shop dieses Produkt in dem natürlich fiktiven Fall wohl kaum gewinnbringend zu den alten Konditionen wird verkaufen können. Grund ist, dass auch ei vergleichbaren Shops das Angebot um teilweise knapp +70 % im Preis anstieg. Wer weiß, vielleich ist der Kund K1 ja doch noch glücklicher als es momentan in dieser Geschichte scheint |
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| AW: Angenommen ein Onlineshop storniert ungefragt eine Bestellung.... Die E-Mail ist nicht als Annahme/Auftragsbestätigung zu verstehen, sondern vielmehr als Eingangsbestätigung. OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, 14 U 622/09 Da der Verkäufer in seine AGB schreibt, der Vertrag kommt erst mit einer Auftragsbestätigung bzw. Lieferung der Waren zustande, fällt auch c.i.c. flach... Pech gehabt EDIT: Zu lange zum tippen gebraucht...hat sich ja offensichtlich schon geklärt...sry |
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