Dies ist eine Diskussion zu Angeblich verschwiegener Mangel innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Angeblich verschwiegener Mangel wie würde ein Anwalt reagieren und ein Gericht entscheiden?? Person A hat 4 baugleiche Teile bei einem großen Versandhaus ersteigert. In der Artikelbeschreibung ist die Rede von einem sehr guten Zustand und keinen weiteren Beschädigungen. Gewährleistung, Umtausch und Nachverhandlungen ausgeschlossen. Versicherter Versand. Für den Zustand bei letztmaliger Benutzung gibt es Zeugen. Der Verkäufer hat eine gute Bewertung erhalten. Über einen Monat später behauptet der Käufer, dass alle 4 Teile erheblich defekt und nicht zu verwenden seien. In gleichem Zuge fordert er Rückzahlung und droht mit Anwalt. Dieser Schaden (wenn überhaupt vorhanden, A kann es ja nicht überprüfen) war nicht bekannt und hätte nach letztmaliger Benutzung auch nicht ohne erheblichen Mehraufwand (Fachmann) festgestellt werden können. Eine arglistige Täuschung ist somit vom Tisch. Der Käufer (B) hat verzichtet, die Teile zu besichtigen. Nun unterstellt B dem A, den Mangel verschwiegen zu haben und fordert Rückzahlung, obwohl 1. Gewährleistung ausgeschlossen wurde (Privatverkauf) 2. eine positive Bewertung gegeben wurde 3. ein Monat seit Kauf vergangen ist 4. dem A der Schaden nicht bekannt war Wie würde hier ein Anwalt reagieren? Wie würde ein Gericht entscheiden? Streitwert beispielsweise ca. 350 Vielen Dank im Voraus!!! |
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| AW: Angeblich verschwiegener Mangel was ist es denn für einen artikel bissle genauer darfs schon sein was für ein mangel soll vorliegen? |
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| AW: Angeblich verschwiegener Mangel Es sind 4 gebrauchte Felgen. Mängel laut Aussage des B: Die Felgen ließ B zuvor überprüfen, dabei stellte sich heraus, dass ALLE Felgen laut Aussage des Werkstattmeisters einen erheblichen Schaden aufweisen. Zurückzuführen vermutlich auf die Demontage der Reifen. |
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| AW: Angeblich verschwiegener Mangel Hier fällt im geschilderten Sachverhalt auf, dass im ersten Post steht "Zustand bei letztmaliger Benutzung", was heißt, vor dem Ausbau. Der Käufer hat nunmehr die Zeugenaussage eines Fachmanns zur Hand, die belegt, dass vermutlich bei der Demontage der Felgen ein erheblicher Schaden entstanden sei. Irgendwas muss also in der Zwischenzeit passiert sein... Entweder hat der Verkäufer den Schaden zu verantworten, oder der Käufer hat die Felgen benutzt, wieder demontiert und dabei einen Schaden erzeugt. Dies würde aber der Aussage "zuvor überprüft" widersprechen. Tja, abhängig davon, wer welche Argumente bzw. Zeugenaussagen hat, wird der Richter entscheiden, ob der Schaden schon vor dem Verkauf war (dann liegt ein Mangel vor), oder ob der Käufer M.ist gemaut hat und den jetzt abwälzen will.
__________________ Die Majorität der Dummen ist unüberwindbar und für alle Zeiten gesichert. Der Schrecken ihrer Tyrannei ist indessen gemildert durch Mangel an Konsequenz. Albert Einstein Bitte nicht auf PNs reagieren, die unbürokratisch Hilfe bei BtM- und Führerscheinproblemen anbieten! Diese grundsätzlich dem Admin melden. |
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| AW: Angeblich verschwiegener Mangel Argumentation des Verkäufers wäre, dass er nach Ausbau und Demontage durch Fachwerkstatt von einem fehlerfreien Zustand ausgehen konnte. Optisch waren keinerlei Mängel zu erkennen (Zeugen!). Ist es nicht unverhältnissmäßig, die Felgen nach Demontage durch Fachwerkstatt noch einmal von Fachmann prüfen zu lassen? Was wenn dieser dann die Felgen beschädigt? Nochmal überprüfen lassen? Und wenn dieser beschädigt? Ein Teufelskreis, oder? Somit KANN man nicht zu 100% sicher gehen, einen Artikel unversehrt bei der Post abzugeben. Ein Schaden könnte doch theoretisch auch beim Ablegen des Paketes bei der Postannahmestelle auftreten. Fakt ist: Schade war dem Verkäufer nicht bekannt und konnte ohne großen Aufwand auch nicht festgestellt werden. |
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| AW: Angeblich verschwiegener Mangel Zitat:
Zitat:
Zitat:
Der Verkäufer könnte den Käufer benachrichtigen und die Unannehmlichkeiten bedauern. Dann könnte er um einen schriftlichen Mängelbericht der Werkstatt des B bitten. Vielleicht pokert dieser auch nur...und wenn nicht, kann sich der Verkäufer evtl. bei seiner Werkstatt schadlos halten.
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