Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer schon im Voraus bedanke ich mich bei allen, die versuchen zu helfen für deren investierte Zeit und Geduld. Zu meiner Frage: Angenommen, Herr X kauft im Internet bei Shop S ein Notebook mit bestimmten Spezifikationen. Herr X erhält die Rechnung, in der noch einmal der gewünschte Artikel mit Spezifikationen erwähnt wird, es wird bezahlt und kurze Zeit später hält er ein per Post erhaltenes Notebook in der Hand - nur nicht das im Shop angebotene, sondern eines mit anderen technischen Spezifikationen und damit schlechterer Leistung. Herr X bemerkt den Irrtum und fordert in einer E-Mail Shop S auf, ihm das richtige Notebook zuzusenden. Daraufhin bekommt er die Antwort, dass Shop S den Kaufvertrag anfechtet, da es sich um ein Angebotsirrtum handle und aufgrund eines technischen Fehlers in der Software der Datenübertragung für die Angebotserstellung ein Artikel mit falscher bzw. einem anderen Artikel zugehöriger Artikelnummer zum Verkauf freigeschaltet worden sei, so dass Preis und Artikel nicht übereinstimmten. Des weiteren bittet Shop S um eine Rücksendung des Notebooks und will nach Rückgabe den eingezahlten Kaufpreis vollständig zurückzahlen. Nehmen wir einmal an, dass Herr X für das Notebook ca. 416 Euro bezahlt hat und in anderen Online-Shops Angebote für das gleiche Produkt zwischen 450 – 730 Euro existieren. Ist das Vorgehen von Shop S so richtig? Oder kann Herr X in diesem Fall auf eine Lieferung des angebotenen Artikels bestehen da sich Shop S mit abgeschlossenen Kaufvertrag und erster Lieferung verpflichtet hat? Ich hoffe meine Frage zufriedenstellend gestellt zu haben, und dass mir jemand mit ihrer Beantwortung helfen kann. Vielen Dank und freundliche Grüße, andz Geändert von andz (14.09.2011 um 13:09 Uhr). Grund: schlecht formuliert |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer ich kann zu dem fall keine rechtsberatung erteilen aber bei einem im internet angebotenen artikel, handelt es sich nur um eine aufforderung ein angebot abzugeben, mit der bestellung des käufers wurde dieses angebot getätigt, was der verkäufer durch lieferung des artikelt annimmt. Schickt der verkäufer ein anderes als das vom käufer verlangte, handelt es sich schlicht um ein neues angebot im sinne des § 150 Abs. 2 BGB. Ein vertrag ist damit nicht zustandegekommen. Streng genommen, braucht der verkäufer auch nicht anfechten, da garkein vertrag zustandegekommen ist. Käufer kann das neue angebot annehmen oder nicht. |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer Hallo MarcoBerlin, vorerst vielen Dank für die Antwort. Ist denn wirklich kein Vertrag zustandegekommen? Immerhin gibt es eine Auftragsbestätigung, eine Rechnung und der Artikel wurde Bezahlt. Nimmt der Verkäufer erst mit der Lieferung des Artikels ein Angebot an? Nicht z.B. mit dem Versand der Rechnung? |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer Der Shop bestreitet ja auch nicht das Zustandekommen eines vertrages. |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer Das ist richtig. Trotzdem interessiert es mich, wie die rechtliche Lage im Falle von Herrn X ist. Kann er auf eine Auslieferung des im Shop beschriebenen Produktes bestehen? |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer Der Shop geht offensichtlich davon aus, dass ein gültiger vertrag zustande gekommen ist. Durch die Bestellung hat der Kunde ein Angebot abgegeben; durch die Rechnung ist das Angebot angenommen worden; wenn in der Rechnung genau das steht, was der Kunde bestellt hat. Der Shop kann jetzt grundsätlich den vertrag anfechten, wegen Irrtums bei der Preisauszeichnung. Wenn der Fehler offfensichtlich ist, wird der Shop in der Regel recht bekommen: wenn z.b. ein Artikel, der um die 1000 euro kostet für 1 euro in Rechnung gestellt wird. Streng genommen ist es ja auch kein Angbeotsirrtum, sondern ein annahmeirrtum. Zitat:
ist; dann käme es vor Gericht auf die Glaubwürdigkeit an. Es stellt ich in dem Zusammenhang auch die Frage, ob es offensichtlich war, dass ein falsches Notebook geliefert wurde, oder ob man das nur durch genaues Untersuchen feststellen konnte. Ausserdem hat das System bei der Preisauszeichnung ja nicht nur einmal versagt; da könnte mna auch argumentieren, dass der Verkäufer seine Organisation vernachlässigt hat. |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer Hallo berniebär, vielen Dank für die Antwort. Gehen wir im Falle von Herrn X davon aus, dass das Notebook mit einem Intel i5 Prozessor und Windows 7 Professional ausgestattet sein sollte, er aber eines mit einem Intel i3 Prozessor (schon ersichtlich auf Aufklebern am Gehäuse) und Windows 7 Home Premium (sofort ersichtlich beim ersten Start) bekam. |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag seitens Verkäufer der händler muss in dem fall ja zwangsläufig damit rechnen, dass der Kunde den Unterschied bemerkt; ich kann mir deshalb nicht vorstellen, dass er das absichtlich gemacht hat; Wie gesagt, grundsätzlich gibt es die Möglichkeit für den Händler wegen Irrtums anzufechten; wobei er vermutlich recht bekommen wird, wenn er glaubwürdig darstellen kann, wie es zu diesem Irrtum gekommen ist. Der Händler kommt allerdings für etwaige Kosten, die dem Kunden durch seinen Irrtum enstehen (z.B.versandkosten) auf. |
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| anfechten, angebotsirrtum, falsche artikelnummer, kaufvertrag, zurücktreten |
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