Dies ist eine Diskussion zu Anfechtung Kaufvertrag nach 4 Wochen innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Anfechtung Kaufvertrag nach 4 Wochen Folgender fall beschäftigt mich: A schliesst im Internet einen umts-Vertag zu 7,95€ ohne Mindestvertragslaufzeit ab (29.11.2011). In dem Bestellvorgang fällt A die Option ins Auge ein Tablet-PC für 299€ mit dazu zu kaufen. Nach kurzer Zeit erhält A die Bestellbestätigung via Mail. Per Post kommt 5 Tage später sowohl der Tablet-PC als auch die umts-Karte. Am 06.12.2011 werden die 299€ von A Konto abgebucht. Am 02.01.2012 bekommt A von dem Verkäufer einen Brief mit einer Anfechtung des Kaufvertags. B (Verkäufer) schreibt das der Kaufpreis des Tablet-PC ein irrtum war und der normale Verkehrswert bei 550€ liegen würde. B verlangt 250€ oder rückabwicklung des Vertrags innerhalb 10 Tagen. A hatte das Gerät aber bereits in Benutzung und hat sich Zubehör dafür gekauft. B beruft sich auf BGH Zr 79/04. Danke ! |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag nach 4 Wochen Zitat:
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag nach 4 Wochen Dieser Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zitat:
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Ein ( angebliches ) "Vertippen" scheint hier ausgeschlossen zu sein; den dann hätte statt der gewollten 3 Ziffern 5 - 5 - 0 JEDE der drei Ziffern beim Tippen verfehlt worden sein müssen ( oder immerhin noch 2, wenn 299 anstatt angeblich gewollter 549 "fehl"getippt worden wären. ) Plausibel wäre ein Vertippen bei einem in Wahrheit gewollten Preis von 399, oder 499. Sofern der Verkäufer jedoch diese Preise ( statt 299 ) gewollt haben sollte, dann sollte anzunehnem sein, daß er vom Käufer höchstens die Differenz zwischen dem "in Wahrheit" gewollten Preis ( 399 bzw 499 ) und dem gezahlten Preis ( 299 ) verlangen ( d.h. 100 bzw. 200 ) will, nicht jedoch 250. 2. Aber selbst wenn der Verkäufer irrtumsanfechtungsberechtigt wäre, könnte er nicht die Differenz zum "irrtumsfrei" gewollten Preis einfordern. Zitat:
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag nach 4 Wochen B schreibt das am 27.12.2011 festgestellt worden ist, das der Tablet-Pc irrtümlich mit 299€ ausgezeichnet wurde. A wird vorgeworfen, das ihm augefallen sein müsste, das die 299€ weit unter dem aktuellen marktpreis lag. Geändert von Peter28 (02.02.2012 um 22:24 Uhr). |
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| AW: Anfechtung Kaufvertrag nach 4 Wochen Danke für die Hilfe. Wie sieht das aber mit den Fristen aus? A hat den Vertrag am 29.11. Online geschlossen und bestätigt bekommen. Am 05.12. ist das Gerät und Karte an A geliefert worden und am 06.12. ist das Geld abgebucht worden. Somit ist ja ein Kaufvertrag entstanden. Am 27.12. soll B aufgefallen sein, das der Preis falsch war. Am 02.01. hat A den Brief mit der Anfechtung (55 cent Brief, kein Einschreiben) erhalten. Die Anfechtung muss doch unverzüglich geschehen? Was bedeutet unverzüglich? 2 Wochen? Danke |
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