Dies ist eine Diskussion zu Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? mal angenommen Privatperson A verkauft online auf einer großen Auktionsplattform ein Gerät, das als 'neu' deklariert wurde. Es käme ein Kaufvertrag mit Person B zustande. Als nun Person A das Gerät an Person B verschicken will, geht dieses beim Verpacken zu Bruch. Person A hätte folgendes unter sein Angebot geschrieben:"Da dieser Artikel von Privat angeboten wird, kann leider keine Garantie, Gewährleistung wie Rückgabe angeboten werden." Wäre Person A nun schadensersatzpflichtig und müßte ein neues Gerät kaufen, um es Person B zuzusenden? |
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| AW: Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? Zitat:
grundsätzlich ist der Verkäufer hier von der Leistung wegen Unmöglichkeit befreit (§ 275 BGB). Allerdings muss er unter Umständen noch Schadensersatzpflicht leisten, falls dem Käufer ein Schaden durch den verhinderten Kauf entstehen sollte. Zusätzlich sollte man jedoch noch einen korrekten vertraglichen Weg gehen: Das ist davon abhängig, wie die Vertragsmodalitäten sind. Der Käufer macht sein Angebot in der Regel, indem er die Summe überweist. Der Verkäufer hat in der regel im Kleingedruckten eine Klausel, nach der er das Angebot vom Käufer erst durch den Versand annimmt. In diesem Fall muss man eigentlich gar nichts tun, außer das Geld zurück zu überweisen. Sicherheitshalber sollte man dem Käufer dennoch eine Erklärung zu der geschichte zukommen lassen. Alternativ dazu ist möglicherweise das Kaufangebot vom Käufer schon angenommen worden. dann muss man den Vertrag schnellstens wiederrufen. das am besten zweifach. Via E-Mail und per Einschreiben unter Angabe der Gründe. Geändert von Tourix (14.01.2010 um 13:21 Uhr). |
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| AW: Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort. Da es sich in dem Fall um einen Online-Privatverkauf gehandelt haben soll, wäre das Kleingedruckte wahrscheinlich eher kurz ausgefallen. Z.B. so: 'Da dieser Artikel von Privat angeboten wird, kann leider keine Garantie, Gewährleistung wie Rückgabe angeboten werden.' Hätte das als Vertragsmodalität ausgereicht, um den Verkäufer seiner Schadensersatzpflich zu entheben? |
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| AW: Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? Bevor hier alle in Panik verfallen... Der verhinderte Käufer muß den ihm entstandenen Schaden ja nachweisen... Sofern man da etwas genauer prüft, wird sich in den meisten Fällen herausstellen, daß die Größenordnung dieses Schadens doch sehr übersichtlich ist. Cheers Bang Olafson |
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| AW: Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? Zitat:
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| AW: Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? Zitat:
Cheers Bang Olafson |
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| AW: Als Privatverkäufer schadensersatzpflichtig? Zitat:
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