Dies ist eine Diskussion zu Ärger nsch Verkauf gebrsuchter Küche, Interessenkonflikt Anwalt? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Ärger nsch Verkauf gebrsuchter Küche, Interessenkonflikt Anwalt? stellt Euch mal bitte folgenden Sachverhalt vor: Person A zieht aus seiner Mietwohnung aus und verkauft an den Nachmieter B die Küche. B hat die Küche mehrfach besichtigt und es wird ein Kaufvertrag geschlossen, der jegliche Gewährleistung ausschließt (Kaufvertrag über Küche mit Spüle, Herd, Dunstabzugshaube, Kühlschrank). B fragt nach der Originalrechnung der Küche und A sagt, dass er nicht weiß, ob er diese noch hat und nachschauen wird. Sollte er sie finden, wird er sie B aushändigen. Kurze Zeit nach der Übergabe bekommt A bereits eine böse Mail mit angeblichen Mängeln, will den Kaufpreis mindern und will unverzüglich die Rechnung und die Bedienungsanleitungen. Da A auf Nummer sicher gehen will, wirft er ihm die Anleitungen in den Briefkasten (unter Zeugen), die Rwchnung existiert nicht mehr. A ist auch wegen einer anderen Sache beim Rechtsanwalt C und spricht ihn gleich auf B an und berichtet von den Problemen. C verweist auf den Kaufvertrag und sagt, dass B keine Ansprüche hätte. B belästigt auch weiterhin A, A verweist jedoch auf den KV und reagiert nicht mehr. Dann bekommt A Post von Anwalt C, der B in dieser Sache vertritt und um Herausgabe der Anleitungen und Rechnung bittet. A antwortet darauf und äußert seine Verwunderung darüber, dass nun C B vertritt. B behauptet A hätte ihm vor Zeugen zugesagt, dass er die Rechnung erhält und die Anleitungen wären nicht in seinem Briefkasten gewesen (dies stimmt aber alles nicht). Der Anwalt C sagt, dass er sich vage an A erinnert, er jedoch keine Aufzeichnungen darüber hat und dies daher kein Interessenkonflikt sei. Wenn man die Unterlagen nicht herausgibt, wird C Klage einreichen. Ist dies so korrekt? Ist dies kein Interessenkonflikt? Sollte A dies der Rechtsanwaltskammer melden? Wie soll eine solche Klage ausgehen? Steht hier nicht Aussage gegen Aussage? Bzw. hat B alles erhalten, was laut KV vereinbart war und lau Ansicht von A keine weiteren Ansprüche. Danke! P.S.: sorry für die Fehler in der Überschrift, kann ich nachträglich leider nicht mehr ändern :-( |
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