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Absichtliche Falschlieferung

Dies ist eine Diskussion zu Absichtliche Falschlieferung innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht

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Alt 01.12.2011, 13:32
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Absichtliche Falschlieferung

K=Käufer
V=Verkäufer

Mal angenommen "K" kauft bei einem Internethändler die Ware xxx im Wert von 700€ auf Rechnung. Nach Abschluss der Betsellung wird dem "K" von "V" eine Mail zugesandt, die besagt, dass aus buchhaltärischen Gründen die Auslieferung nicht möglich sei und "K" sich noch einmal melden soll. "K" storniert darauf hin die Bestellung und möchte die Ware xxx nichtmehr zugesandt haben.

7 Tage später kommt eine Bestätigung, dass die Ware nun trotzdessen auf dem Weg sei und nichtmehr stroniert werden konnte.

"K" bekommt ein Päckchen mit der Ware yyy vom "V" im Wert von >10€ und entsorgt diese.

"V" möchte nun den in Rechnung gestellten Betrag der Ware xxx (700,00) bezahlt haben da dass Paket angenommen worden ist.


Welche Rechte hat "K" gegenüber "V" udn wie soll er sich verhalten?

Ist ein Kaufvertrag entstanden?
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Alt 01.12.2011, 13:40
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AW: Absichtliche Falschlieferung

1. So ein Päckchen nimmt man überhaupt nicht an, sondern verweigert die Annahme

2. Wenn die Ware im Internet bestellt wurde, so unterliegt es dem Fernabsatzgesetz. Somit hat man ein 14tägiges Widerrufsrecht und kann die Ware natürlich zurück schicken. Wenn man das Zeug wegschmeisst sollte man allerdings schadensersatzpflichtig sein. Es gibt viele Händler bei denen Stornierungen nicht mehr möglich sind, aus was weiß ich für Gründen. Dafür hat man dann eben das Widerrufsrecht zu nutzen.
Warum man das Päckchen annimmt und dann wegwirft ist mir schleierhaft. Wollte man da dem Händler noch eines reinwürgen?
__________________
Zitat:
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Alt 01.12.2011, 13:43
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AW: Absichtliche Falschlieferung

1)Paket wurde von "K" nicht direkt angenommen.
2)Falsch geleiferte Ware yyy wurde vermutlich entsorgt (Lieferschein und Rechnung wurden nicht mitversandt)
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  #4 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 13:46
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AW: Absichtliche Falschlieferung

Zitat:
Zitat von stephan1988 Beitrag anzeigen
2)Falsch geleiferte Ware yyy wurde vermutlich entsorgt (Lieferschein und Rechnung wurden nicht mitversandt)
Vermutlich entsorgt? Man sollte ja wohl wissen was man mit einem Päckchen gemacht hat
__________________
Zitat:
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Alt 01.12.2011, 13:49
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AW: Absichtliche Falschlieferung

Die Frage ist, ob ein Kaufvertrag entstanden ist, da von "V" mitgeteilt worde ist, dass die Ware aus buchhaltärischen Gründen nicht an "K" versandt werden kann.

Die Ware die "K" entsorgt hat, war nicht die, die er Bestellt hat.
Ware empfangen >10EUR, bestellte Ware 700EUR.
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  #6 (permalink)  
Alt 01.12.2011, 14:04
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AW: Absichtliche Falschlieferung

Zitat:
Zitat von stephan1988 Beitrag anzeigen
"K" bekommt ein Päckchen mit der Ware yyy vom "V" im Wert von >10€ und entsorgt diese.

"V" möchte nun den in Rechnung gestellten Betrag der Ware xxx (700,00) bezahlt haben da dass Paket angenommen worden ist.
K hat bereits storniert, bzw. kann innerhalb der Widerrufsfrist den Kaufvertrag auflösen.
Selbst wenn der Kaufvertrag nicht/nicht rechtzeitig widerrufen worden ist, so hat V bisher seine Leistung (Lieferung der Ware xxx) noch nicht erbracht und man könnte die Zug-um-Zug-Einrede (§ 320 BGB) anbringen.
__________________
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Alt 01.12.2011, 21:36
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AW: Absichtliche Falschlieferung

Zitat:
Zitat von stephan1988 Beitrag anzeigen
"V" [ sendet ] eine Mail ... die besagt, dass ... die Auslieferung nicht möglich sei und "K" sich noch einmal melden soll. "K" storniert darauf hin die Bestellung und möchte die Ware xxx nichtmehr zugesandt haben.

7 Tage später kommt eine Bestätigung, dass die Ware nun trotzdessen auf dem Weg sei und nichtmehr stroniert werden konnte.
Das ist offensichtlich eine "unbestellteSendung" im Sinne von § 241a BGB:

Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen durch einen Unternehmer an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet.

Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung ... in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.


Wenn V die - trotz Lieferabsage und Widerruf - in Kenntnis des Widerrufs(!) ( "Bestätigung, dass die Ware nun trotzdessen auf dem Weg sei und nichtmehr stroniert werden konnte." ) dennoch versandte Ware zurückhaben möchte, dann müßte er nachweisen, daß der Käufer einen der Zusendung ( angeblich ) zugrundeliegenden Bestellirrtum des Verkäufers hätte erkennen können.

Hier erklärt der Verkäufer aber freiherzig, daß er überhaupt keine irrige Vorstellung hatte, der Käufer wolle (noch) an seiner Bestellung festhalten! Vielmehr hat er zugegeben, daß er sehr wohl um den fehlenden Grund seiner Versendung wußte, aber "leider" den einmal in Gang gesetzten Versandvorgang nicht mehr stoppen konnte/wollte.

Zitat:
Ist ein Kaufvertrag entstanden?
Ja.

Durch seine Widerrufserklärung ( die der Verkäufer übrigens noch VOR der Versendung erhalten haben dürfte ) ist der Käufer nicht mehr an seine Bestellung gebunden.

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  #8 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 09:58
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AW: Absichtliche Falschlieferung

D.H. also der falsch gelieferte Artikel vom "V" ist nicht als Gegenstand des kaufvertrags zu betrachen?
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  #9 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 13:00
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AW: Absichtliche Falschlieferung

Zitat:
Zitat von stephan1988 Beitrag anzeigen
D.H. also der falsch gelieferte Artikel vom "V" ist nicht als Gegenstand des kaufvertrags zu betrachen?
Richtig. Kaufgegenstand war Ware xxx. V kann mit Ware yyy den Kaufvertrag nicht erfüllen. Da der Kaufvertrag zudem auch widerrufen wurde, ist jede weitere Lieferung auch hinfällig.
Mit dem §241a wäre ich trotzdem vorsichtig, da der Lieferung (der Sache die V geschickt hat) für beide ja eine Bestellung zugrunde gegelegen hatte.
V könnte die Sache yyy von K herausfordern. Ist dies nicht möglich, wäre Wertersatz zu leisten. Gegen diesen Anspruch könnte K aufrechnen mit seinem Anspruch auf Rückzahlung der 700 EUR.
__________________
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  #10 (permalink)  
Alt 02.12.2011, 17:25
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AW: Absichtliche Falschlieferung

Zitat:
Zitat von stephan1988 Beitrag anzeigen
D.H. also der falsch gelieferte Artikel vom "V" ist nicht als Gegenstand des kaufvertrags zu betrachen?
Weil die Bestellung ( und damit der Kaufvertrag ) widerrufen worden war, kann eine NACH dem Wirksamwerden des Widerrufs erfolgte Zusendung keine Handlung zur Erfüllung eines nicht mehr bestehenden Vertragsverhältnisses sein.

Zitat:
Zitat von moriarty
Kaufgegenstand war Ware xxx. V kann mit Ware yyy den Kaufvertrag nicht erfüllen.
Meines Erachtens gilt die Lieferung einer "anderen" Sache als der kaufvertraglich geschuldeten als Erfüllung, § 362 BGB. Beim Erhalt einer "anderen" Sache bliebe also nicht etwa die geschuldete Lieferpflicht des Verkäufers bestehen, sondern der Käufer könnte dann "nur" Nacherfüllung wegen Übergabe einer "nicht mängelfreien Sache" geltend machen:

§ 434 Absatz 3 BGB
Einem Sachmangel steht es gleich, wenn der Verkäufer eine andere Sache oder eine zu geringe Menge liefert.

....

Wie viel "anders" eine gelieferte Sache sein dürfte, um noch als - allerdings mangelhafte - Erfüllung des eigentlichen Kaufvertrags gelten zu können, darüber ließe sich streiten. ALLEIN erhebliche Wertunterschiede schließen nicht aus, daß es zwei Sachen gleicher, oder gar identischer Art sein könnten ( z.B. Briefmarken oder Münzen leicht variierender Drück-/Prägeserien, signierte Buch-Erstausgaben usw. )

Was war "Ware xxx", und was "Ware yyy"?

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