Dies ist eine Diskussion zu Abholung eines Austauschgerätes - Zeitlimit? innerhalb des Forums Kaufrecht / Leasingrecht
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| Abholung eines Austauschgerätes - Zeitlimit? heute mal eine für viele sicherlich ungewöhnliche Anfrage. Ich versuche mich kurz und bündig zu fassen. Der Kunde (ob privat oder nicht sollte hier sicherlich keine Rolle spielen?) hat bei einer großen IT-Firma ein Notebook bestellt. Zu diesem Notebook wird ein Vor-Ort-Service (24h Reperatur, Techniker, nachfolgend VOS genannt) dazugebucht. Bereits nach kurzer Zeit wird der VOS aufgrund eines Produktionsfehler genutzt (Defekt der Hauptplatine). 1. Reperaturversuch: Austauschkomponente defekt, Techniker tauscht die Hauptplatine erneut. 2. Reperaturversuch: Austauschkomponente scheint in Ordnung - Reperatur "abgeschlossen". Innerhalb 1 Woche stellt der Kunde jedoch ein Defekt an der ausgetauschten Komponente vor und ruft beim Hersteller an. Dort wird ihm gesagt, das man nun ein neues Notebook in die Produktion schicken wird, dem Kunden zusenden wird und das alte Notebook abgeholt wird. Er erhält weitere Infos per E-Mail. Nach kurzer Zeit erhält er das neue Gerät. Nun hat der Kunde 2 Notebooks. Das neue und das alte. Der Hersteller hat sich bisher noch nicht gemeldet, um das alte Gerät abzuholen. Bei einer Nachfrage nach rund 2 Monaten (telefonisch @ Hotline) wurde bestätigt, man würde das Gerät innerhalb 1 Woche abholen. Niemand ist jedoch erschienen und der Hersteller hat sich weiterhin nicht gemeldet. Folgende Fragen: 1.) Wielang hat der Hersteller nun Zeit, das alte Gerät abzuholen? 2.) Ab wann liegt das alte Notebook im Besitz des Kunden? 3.) Was müsste passieren, damit das alte Notebook automatisch rechtlich in den Besitz des Käufers übergeht? Müsste z.B. der Kunde erneut beim Hersteller anfragen und ihm eine Frist setzen oder ist das nicht notwendig? 4.) Was sagt ihr dazu? Bekannte Fälle? .. Ich freue mich auf eure Antworten. |
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